Akademie der Polizei Hamburg

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40 Jahre Polizeistudium

Ein Rückblick von Prof. Dr. Reimer Eggers

Anlässlich der Verleihung des Grades Bachelor of Arts Ende September 2018 war auch der ehemalige Dekan der Hochschule der Polizei Hamburg, Herr Prof. Dr. Eggers, als Redner zu Gast bei der Veranstaltung. Diese fand im Polizeiausbildungszentrum am Braamkamp in Hamburg-Alsterdorf statt.

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© Polizei Hamburg

Prof. Dr. Eggers hielt einen Rückblick auf 40 Jahre Polizeistudium in Hamburg und wagte hinsichtlich der Forschungsaktivität der Akademie der Polizei einen vorsichtigen Blick nach vorn.

Vortrag Prof. Dr. Eggers:

"Um die Gründung verwaltungsinterner Fachhochschulen nachzuvollziehen, muss man noch ein paar Jahre weiter zurückblicken. In einem Abkommen der Bundesländer wurde 1968 die Einführung eines neuen, eigenständigen Hochschultyps beschlossen. Damit sollten Institutionen im tertiären Bildungssektor geschaffen werden, die Studierende auf wissenschaftlicher Grundlage praxisorientiert ausbilden und zu selbständiger Tätigkeit im späteren Beruf befähigen sollten. Den Unterschied zu Universitäten bildeten der herausgehobene Anwendungsbezug und kürzere Studienzeiten. Anzumerken ist auch, dass man dadurch den Anschluss an andere Nationen innerhalb der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sicherstellen wollte. So wurden dann die bisherigen Ingenieurschulen, Fachschulen für Sozialpädagogik u. a. in Fachhochschulen überführt.

Diese Neugründungen und die Bildungsoffensive in den 1970er Jahren hatten  auch Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst. Zwischen 1973 und 1979 wurden in den Bundesländern und beim Bund verwaltungsinterne Fachhochschulen eingerichtet.

Diese sollten den Beamtennachwuchs auf den gehobenen Dienst vorbereiten. Entsprechend wurde das Beamtenrechtsrahmengesetz geändert, indem der Passus eingefügt wurde, dass die Ausbildung für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes in einem dreijährigen Studiengang an einer Fachhochschule oder einem gleichstehenden Studiengang durchzuführen ist. So wollte man den gestiegenen qualitativen Anforderungen, insbesondere der zunehmenden Komplexität der Aufgaben im gehobenen Dienst gerecht werden. Man versprach sich davon aber auch eine Aufwertung des Berufsbildes mit dem Ziel, als Arbeitgeber konkurrenzfähig zu bleiben. Es gab noch einen Grund: Die Absolventen der noch jungen allgemeinen Fachhochschulen wie Ingenieure oder Sozialpädagogen wurden auf Basis ihres Fachhochschuldiploms bei Übernahme in den öffentlichen Dienst dem gehobenen Dienst zugeordnet. Für den eigenen Beamtennachwuchs sollte kein Nachteil im Sinne einer geringeren Qualifikation entstehen, insofern spielte hier auch ein Angleichungsgedanke eine Rolle.

Der Weg eigener, verwaltungsinterner Fachhochschulen wurde beschritten, weil wegen der verfassungsrechtlichen Sonderstellung der Beamtinnen und Beamten Bedenken gegen eine Auslagerung der bisherigen Verwaltungsausbildung an die allgemeinen, weisungsfreien Fachhochschulen geäußert wurden. Interessanterweise wurde die Errichtung interner Fachhochschulen aber trotzdem als Übergangsstadium gesehen, das auf längere Sicht überwunden werden sollte. Bis auf Ausnahmen, vor allem für die allgemeine Verwaltung, ist dies bisher aber nicht umgesetzt worden.

#Umbr.

Es soll an dieser Stelle auch erwähnt werden, dass mit dem Studium als Vorbereitung für den gehobenen Dienst der Gedanke der Professionalisierung verbunden ist, d. h. die Weiterentwicklung eines Berufs zur Profession. Üblicherweise wird unter einem Beruf die „bloße“ auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts verstanden. Eine Profession ist dagegen u. a. zusätzlich verbunden mit einem hohen Organisationsgrad der beruflichen Tätigkeit, Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit und einer eigenen beruflichen Ethik.
Soweit die allgemeinen Hintergründe.

In Hamburg wurde vor vierzig Jahren im Zuge dieser Entwicklungen die Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung (FHÖV) errichtet. Die FHÖV bestand aus drei Fachbereichen: Finanzen, allgemeine Verwaltung und Polizei. In jedem Fachbereich gab es einen Fachbereichsrat als Selbstverwaltungsorgan und auf der Ebene der Gesamt-Hochschule einen Hochschulsenat. Die Hochschule wurde von einem aus der Professorenschaft gewählten Rektor geleitet. Im Alltagsbetrieb machten sich zunehmend – aus meiner Sicht – drei Schwachstellen der FHÖV bemerkbar: Die Hochschule war mit ihren Fachbereichen über drei Standorte in der Stadt verteilt und es gab vier Aufsichtsbehörden. Für die einzelnen Fachbereiche waren dies die Finanzbehörde, das Personalamt und die Innenbehörde. Für die FHÖV selbst war dann die Wissenschaftsbehörde im Spiel. Diese Umstände haben ein Selbstverständnis als eine Hochschule eher erschwert.

Da im Laufe der Zeit der Fachbereich Finanzen eigene Wege ging und der Fachbereich allgemeine Verwaltung an die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg ausgegliedert wurde, blieb die FHÖV als Rumpf mit dem einzigen Fachbereich Polizei übrig. Die Errichtung der Hochschule der Polizei (HdP) im Jahre 2006 beendete dann die Existenz der FHÖV. Die HdP war eine rechtsfähige Hochschule mit entsprechendem Personal, eigenem Budget etc. Die Rechtsfähigkeit war notwendig, weil neben dem weitergeführten Studiengang Polizei an der HdP der Studiengang Sicherheitsmanagement eingerichtet wurde.  Die HdP hatte allerdings nicht lange Bestand. Mit der Entscheidung der Innenbehörde, den Studiengang Sicherheitsmanagement nach einigen Durchgängen einzustellen, ging auch die Zeit der eigenständigen HdP zu Ende. Seit 2013 wird der Studiengang Polizei unter dem Dach der Akademie der Polizei durchgeführt. Die Hochschule in der Akademie ist eine teilrechtsfähige Einrichtung, die Rechtsaufsicht liegt bei der Innenbehörde.

Das ist der heutige Stand aus organisatorischer Sicht. Es gab aber einen weiteren Umbruch für den Studiengang Polizei. Bundesweit sollten zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums alle Studiengänge in Deutschland bis zum Jahre 2010 in gestufte, modularisierte und akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und dem weiterqualifizierendem Master überführt sein. Damit wurde im Übrigen auch unmissverständlich festgelegt, dass der Bachelorabschluss nicht zur Berufsfertigkeit, sondern zur Berufsbefähigung führen soll. Die im Studium erworbenen Kompetenzen, vor allem methodische, analytische und selbstreflektorische Kompetenzen, sollen die Absolventen befähigen, in der Praxis auftretende und nicht immer vorhersehbare Anforderungen zu bewältigen.

Für den Studiengang Polizei ist diese Umstellung vom damaligen Diplomstudiengang in den modularisierten Bachelorstudiengang rechtzeitig und erfolgreich gelungen. Die Akkreditierung ist dabei auch für verwaltungsinterne Studiengänge von Vorteil: Sie gewährleistet die Anerkennung des Abschlusses als Hochschulgrad und die allgemeine Vergleichbarkeit mit allen anderen Bachelorabschlüssen anderer Hochschulen. Die früher notwendige einschränkende Bezeichnung des Abschlusses als „Diplom (FH)“ ist damit überwunden.

#Umbr.

In den letzten Jahren gab es die Fachhochschulen betreffend eine weitere Entwicklung. Fachhochschulen, die sich übrigens kaum noch explizit so nennen, sondern die übergreifende Bezeichnung „Hochschule“ verwenden, haben sich in ihren Forschungsaktivitäten den Universitäten und anderen wissenschaftlichen Hochschulen erkennbar angenähert. Von Seiten des Wissenschaftsrates wird dies unterstützt und gefordert. Deutlich wird dies u.a. dadurch, dass staatlich anerkannte Hochschulen in privater Trägerschaft eine institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat durchlaufen müssen und dabei ein Forschungskonzept vorweisen müssen.

Leider haben die Rahmenbedingungen an staatlichen Hochschulen sich diesem Trend nicht angenähert, die hohe Lehrbelastung an den Fachhochschulen ist mit Hinweis auf den Vorrang  der Lehre geblieben. Ein oft gehörter Verweis auf das Einwerben von Drittmitteln bei geplanten Forschungsvorhaben ist dabei aus meiner Sicht nicht zielführend. Denn da die Forschung auch an Fachhochschulen bei Vorrang der Lehre zu den Dienstaufgaben des wissenschaftlichen Personals gehört, wäre zunächst der Dienstherr in der in der Pflicht, die für Forschung notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Ermutigend und lobenswert  sind vor diesem Hintergrund die jüngsten Forschungsaktivitäten an der Hochschule in der Akademie. Solche Aktivitäten heben nicht nur das Image der Hochschule, sondern auch das der Polizei.

Mein Wunsch für die nächsten zehn Jahre bis zum fünfzigsten Jubiläum ist daher, was diesen Punkt betrifft, dass die Innenbehörde und das Amt Polizei angewandte Forschung an der Hochschule in der Akademie unterstützen und fördern."

40 Jahre Studium 02-b
© Polizei Hamburg