7. Hamburger Sicherheitsrechtstag
ARTIFICIAL INTELLIGENCE AND LAW ENFORCEMENT UNDER THE AI-ACT
Chancen, Risiken und regulative Herausforderungen
Ca. 170 Teilnehmer:innen trafen sich zur hybriden Tagung am 5. November 2024 von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr im Großen Sitzungssaal im Haus A zum 7. Hamburger Sicherheitsrechtstag.
Eingeladen hatte die Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg, dort die Forschungsstelle Europäisches und Deutsches Sicherheitsrecht (FEDS). Auf die Teilnehmer:innen wartete ein inhaltlich dichtes Programm mit einem Referententeam aus der Praxis und unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen (IT und Recht).
Eröffnet wurde die Tagung zum Thema „ARTIFICIAL INTELLIGENCE AND LAW ENFORCEMENT UNDER THE AI-ACT - Chancen, Risiken und regulative Herausforderungen“ vom Polizeipräsidenten der Freien und Hansestadt Hamburg, Falk Schnabel. Er betonte die Chancen des Einsatzes von KI-Systemen für die Polizeiarbeit und sprach von den Erfahrungen und Herausforderungen der Polizei Hamburg bei der Erprobung von KI-Systemen zur Gefahrenabwehr.
Sodann berichtete Martin Übelhör, der stellvertretende Referatsleiter für Innovation und Sicherheitsforschung bei der EU-Kommission (Directorate-General for Migration and Home Affairs), Brüssel, von den Herausforderungen der Regulierung von KI aus Sicht der EU-Kommission.
Einen Einblick in die technischen Compliance-Anforderungen der KI-Verordnung gaben Sophie Tschorr, Katharina Kofend, Pierre Springer von der ZITiS, München.
Die Geldwäschebekämpfung durch KI im Lichte der EU-KI-Verordnung analysierte Lena Leffer, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt MaLeFiz (Maschinelles Lernen zur effizienten Identifikation auffälliger Finanztransaktionen), Universität Halle/Saale. Die Sicht der IT dazu erläuterte Martin Steinebach vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT), Darmstadt.
Zum Abschluss des ersten Teils der Tagung diskutierten die Referent:innen mit Susanne Schmidt von der Polizei Hamburg Chancen und Risiken des Einsatzes von KI-Systemen.
Den zweiten Teil der Tagung leitete die Veranstalterin und Leiterin der FEDS, Kristin Pfeffer, ein. Sie stellte die regulativen Herausforderungen von KI-Systemen für die Polizeiarbeit nach dem AI-Act dar.
Janique Brüning von der CAU in Kiel beschäftigte sich sodann mit der strafrechtlichen Haftung von KI-Systemen.
Mit der Diskriminierung durch künstliche Intelligenz in der Polizeiarbeit befasste sich schließlich der Vortrag von Stefanie Kemme von der Universität Münster.
Die Podiumsdiskussion des zweiten Teils wurde von Martin Thüne, Fachhochschule Kiel-Altenholz, geleitet.
Das Schlusswort hielt die Leiterin der FEDS, Kristin Pfeffer. Sie dankte Luise von Rodbertus und dem Team der Akademie der Polizei für die Unterstützung bei der Organisation der Tagung und kündigte insbesondere das Erscheinen des Tagungsbandes an, in welchem die Beträge der Referentinnen und Referenten in Kürze erscheinen werden.