Akademie der Polizei Hamburg

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Laufbahnabschnitt III

Die Ausbildung für den Laufbahnabschnitt III (ehemals Höherer Dienst) ist im § 7 der Hamburgischen Laufbahnverordnung Polizei (HmbLVO-Pol) geregelt. Sie dauert zwei Jahre und wird in dem modularisierten Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ in Teilen an der Akademie der Polizei Hamburg und an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster durchgeführt.

Schulterklappe LPD
© Polizei Hamburg

Zugelassen  zum Auswahlverfahren wird, wer 

  • das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • die Laufbahnprüfung für den Laufbahnabschnitt II mit der Note befriedigend oder besser bestanden hat,
  • sich in einem Amt des Laufbahnabschnitts II mindestens vier Jahre, davon mindestens ein Jahr bei einem Polizeikommissariat oder einer vergleichbaren Dienststelle der Schutzpolizei, der Wasserschutzpolizei oder der Kriminalpolizei, bewährt und überdurchschnittliche Leistungen gezeigt hat, und
  • für die Verwendung im Laufbahnabschnitt III geeignet erscheint.

Das Eingangsamt im Laufbahnabschnitt III „Polizeirätin“ oder „Polizeirat“ bzw. „Kriminalrätin“ oder „Kriminalrat“ wird mit der dauerhaften Übertragung von Aufgaben des Laufbahnabschnitts III verliehen.

Ein Direkteinstieg in den Laufbahnabschnitt III ist nach der Hamburgischen Laufbahnverordnung Polizei nicht möglich.