Akademie der Polizei Hamburg

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Ausbildung bei der Polizei

Ausbildung zur Polizeibeamtin oder zum Polizeibeamten im Laufbahnabschnitt I (mittlerer Dienst).

Informationen für das Studium zum Laufbahnabschnitt II (gehobener Dienst) bzw. das erste Studienjahr des Masterstudienganges der Deutschen Hochschule der Polizei – Laufbahnabschnitt III (höherer Dienst) finden Sie im Menü unter FACHHOCHSCHULBEREICH.

Die Ausbildung erfolgt für die Bereiche der Schutzpolizei und  Wasserschutzpolizei. Der berufliche Einstieg in den Bereich der Kriminalpolizei ist nur über das Studium möglich.
In der Ausbildung an der Akademie durchlaufen Auszubildene bei der Polizei Hamburg eine insgesamt zweieinhalbjährige Ausbildung. Im ersten Jahr der Ausbildung werden fachtheoretische und fachpraktische Grundlagen vermittelt. Daran schließt sich ein sechsmonatiges Praktikum an einem Hamburger Polizeikommissariat an. Es folgt das letzte Jahr an der Akademie, das mit der Laufbahnprüfung abgeschlossen wird.
Nach Beendigung der Ausbildung und bestandener Laufbahnprüfung erfolgt der Berufseinstieg mit dem Dienstgrad Polizeimeisterin oder Polizeimeister.
Nach drei Jahren Bewährung im polizeilichen Außendienst ist der Zugang zum Auswahlverfahren für den Laufbahnabschnitt II (gehobener Dienst) möglich. Nach entsprechender Erfahrung ist auch ein späterer Wechsel von der Schutz- oder Wasserschutzpolizei zur Kriminalpolizei möglich. Hierfür muss ein entsprechender Fortbildungslehrgang absolviert werden.
Nähere Informationen zu den Bereichen Schutzpolizei, Kriminalpolizei und Wasserschutzpolizei erhalten Sie auf unserer Karriereseite. Dort erhalten Sie auch Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen, Informationsveranstaltungen und zum Einstellungstestverfahren.
Wollen Sie sich in einem persönlichen Gespräch informieren bzw. beraten  lassen, so stehen Ihnen die Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater der Einstellungsstelle der Polizei Hamburg telefonisch unter der Telefonnummer 040/ 427 427 zur Verfügung.