Akademie der Polizei Hamburg

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Routine oder Herausforderung?

Sie überlegen eine Ausbildung bzw. ein Studium bei der Polizei Hamburg zu beginnen?

Sie sind kontaktfreudig, sportlich und arbeiten gern im Team? Sie lieben die Herausforderung, dass jeder Tag und jeder Einsatz anders ist? Dann könnte das vielfältige Aufgabenspektrum der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder der Wasserschutzpolizei in Hamburg eine echte Herausforderung für Sie sein.

Was Sie bei uns erwarten könnte, haben wir hier beispielhaft dargestellt.

Nachdem Sie sich die einzelnen Bereiche angeschaut haben, haben Sie sicherlich noch ein paar Fragen.

Zum Beispiel wie es mit der Krankenversicherung, mit dem Gehalt und den beruflichen Perspektiven aussieht.

Als Polizeibeamter auf Widerruf haben Sie während der Ausbildung Anspruch auf Heilfürsorge, d. h. Ihr Dienstherr - die Freie und Hansestadt Hamburg - kommt grundsätzlich für die ärztliche Versorgung auf, ohne dass Ihrerseits finanzielle Leistungen zur Krankenversicherung oder Zuzahlungen erbracht werden müssen (Ausnahmen sind jedoch z. B. Kostenzuschüsse für Brillengestelle).

Nach Abschluss der Ausbildung haben Sie weiterhin Anspruch auf Heilfürsorge. Diese umfasst Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V, analog zur Gesetzlichen Krankenversicherung sowie zusätzlich Mehrleistungen in Form des doppelten Festzuschusses für Zahnersatz und den doppelten Festbetrag für Brillen. Sie werden mit einem Eigenanteil von 1,4 Prozent vom Grundgehalt beteiligt. Dafür entfallen Zuzahlungen, die das SGB V u. a. für Medikamente und Hilfsmittel vorsieht.

Ihre möglichen beruflichen Perspektiven:

Der Polizeiberuf bietet Ihnen die Möglichkeit, sich für den Aufstieg bis zum Laufbahnabschnitt III (ehemals höherer Dienst) zu qualifizieren - ganz gleich, ob Sie im Laufbahnabschnitt I oder II anfangen. So entscheidet nicht allein Ihre bisherige schulische Laufbahn, sondern auch Ihre ganz persönlichen Fähigkeiten über Ihr Fortkommen.

Darstellung der Aufstiegsmöglichkeiten:

Nach der bestandenen Laufbahnprüfung I beginnen Sie mit der Besoldungsstufe A7 und dem Dienstgrad des Polizeimeisters. Abhängig von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind Beförderungen über A8 / Polizeiobermeister, A9 / Polizeihauptmeister, A9 / Polizeikommissar, A10 / Polizeioberkommissar, A11 / Polizeihauptkommissar, A11/12 / Polizei-/Kriminalhauptkommissar bis A13 / Erster Polizei-/Kriminalhauptkommissar oder nach mindestens drei Jahren Bewährung im polizeilichen Außendienst ist die Teilnahme am Auswahlverfahren für den Laufbahnabschnitt II möglich. (Der Zugang zur Kriminalpolizei erfolgt ausschließlich über das Studium an der Akademie der Polizei.)

Es folgen:
2 Jahre Studium an der Hochschule der Polizei mit abschließender Laufbahnprüfung II. Nach der bestandenen Laufbahnprüfung II bekleiden Sie die Besoldungsstufe A9 und den Dienstgrad des Polizei-/Kriminalkommissars. Anschließend ist nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ein Aufstieg über A10 / Polizei-/Kriminaloberkommissar, A11/12 / Polizei-/Kriminalhauptkommissar bis A13 / Erster Polizei-/Kriminalhauptkommissar möglich.

Weitere Aufstiegsmöglichkeiten:
Nach 4 Jahren Bewährung im Laufbahnabschnitt II ist die Teilnahme am Auswahlverfahren für den Laufbahnabschnitt III möglich.
Es folgen 2 Jahre Studium:

  • ein Jahr an einer Polizeischule/Akademie
  • ein Jahr an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster/Hiltrup
  • Abschluss mit der Laufbahnprüfung III („Master of Public Administration – Police Management“).

Im Laufbahnabschnitt III nehmen Sie leitende Tätigkeiten in verschiedenen Verwendungen und Dienststellen wahr. Nach erfolgreichem Abschluss der Laufbahnprüfung III beginnen Sie mit dem Dienstgrad des Polizeirates/Kriminalrates (Besoldungsstufe A 13) und haben die Möglichkeit des Aufstieges bis zum Leitenden Polizeidirektor/Kriminaldirektor (Besoldungsstufe B4).


Informieren Sie sich über die Schutz-, Kriminal- und Wasserschutzpolizei.

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