Akademie der Polizei Hamburg

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Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung zur Polizeibeamtin und zum Polizeibeamten ist vielschichtig.

Sie umfasst sowohl die berufliche Bildung als auch die Entwicklung und Förderung der Persönlichkeit.

Nach abgeschlossener Ausbildung soll die Nachwuchskraft u.a.

  • die Grundprinzipien des Grundgesetzes, insbesondere die Menschenwürde als Verfassungsprinzip und dessen zentrale Rolle für unsere Gesellschaft verinnerlicht haben,
  • vorurteilsfrei und selbstständig entscheiden und
  • polizeiliche Maßnahmen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und Normen selbst beherrscht und angemessen ergreifen können.
Theoretischer Unterricht
© Polizei Hamburg

Im ersten Jahr der Ausbildung zur Polizeibeamtin und zum Polizeibeamten werden an der Akademie der Polizei fachtheoretische und fachpraktische Grundlagen vermittelt.
Hierbei werden sowohl theoretische Fachkenntnisse in den Bereichen

  • Strafrecht / Strafverfahrensrecht,
  • Verkehrsrecht,
  • Ordnungswidrigkeitenrecht,
  • Polizeiberufskunde,
  • Polizeidienstlehre,
  • Kriminalistik,
  • Allgemeines Verwaltungs- / Polizeirecht,
  • Waffenrecht,
  • Öffentliches Dienstrecht,
  • Bürgerliches Recht,
  • Seminar Drogen und Umfeld

als auch in den allgemeinbildenden Fächern wie 

  • Deutsch,
  • Englisch und
  • Politik / Staats- und Verfassungsrecht

vermittelt. Zu den praktischen Lehrinhalten gehört die Vermittlung von Kenntnissen in den Bereichen

  • der Datenverarbeitung, wie Microsoft Word, Excel, sowie der polizeieigenen Software,
  • der Verkehrsunfallaufnahme,
  • der Schießausbildung,
  • der weiterführenden Kraftfahrausbildung / Fahrsicherheitstrainings,
  • des einsatzbezogenen Trainings, worunter u.a. das Anhalten von Fahrzeugen, die Überprüfung und Durchsuchung von Personen und auch die Selbstverteidigung fällt.
ausbildungsinhalte-Unterricht-2-b
© Polizei Hamburg

Nicht nur die Schulung der körperlichen Ausdauerfähigkeit, der Geschicklichkeit und der Bewegungskoordination steht im Rahmen des Sportunterrichtes auf dem Lehrplan, sondern auch das Schwimmen und Retten.

Um dem Anspruch einer praxisorientierten Ausbildung gerecht zu werden, führen die Nachwuchskräfte bereits vom Beginn der Ausbildung an u.a. regelmäßige Hospitationstage an einem Polizei- bzw. Wasserschutzpolizeikommissariat durch. Des Weiteren stehen Rollenspiele auf dem Lehrplan, bei denen die Polizeischülerinnen und Polizeischüler ihre erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse einbringen sollen. In anschließenden Reflexionsgesprächen mit den praxiserfahrenen Lehrkräften, werden zusätzliche Optimierungsmöglichkeiten herausgearbeitet.

Im weiteren Verlauf der Ausbildung findet ein sechsmonatiges Praktikum an einem Hamburger Polizeikommissariat bzw. Wasserschutzpolizeikommissariat statt.


Die beiden letzten Semester werden wieder an der Akademie der Polizei durchgeführt, an dessen Ende die Laufbahnprüfung I abgelegt wird. Nach der bestandenen Laufbahnprüfung I erfolgt der Berufseinstieg mit dem Dienstgrad Polizeimeister.


Nach drei Jahren Bewährung im polizeilichen Außendienst ist der Zugang zum Auswahlverfahren für den Laufbahnabschnitt II möglich. Näheres hierzu erfahren Sie auf unserer Karriereseite.