Akademie der Polizei Hamburg

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Mit größeren Schritten zur digitalen Verwaltung

Am 26. Oktober 2020 führte der Deutsche Bundestag eine öffentliche Anhörung dazu durch.

Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte neben anderen Sachverständigen Prof. Eike Richter von der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg eingeladen, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Mit dem geplanten Gesetz sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung noch stärker als bislang in allen Lebensbereichen eingesetzt werden, um es den Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden zu erleichtern, ihre Aufgaben zu erfüllen. Den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen soll es einfacher gemacht werden, die Dienstleistungen der Verwaltung in Anspruch zu nehmen.

Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht die Einrichtung und weitere Ausgestaltung von Bürger- und Organisationskonten, die insbesondere ein Postfach vorsehen, über die eine Person bzw. ein Unternehmen künftig alle Angelegenheiten mit der Verwaltung rechtsverbindlich abwickeln können soll. Dazu gehören beispielsweise die Gewährung des Elterngelds, die Beurkundung der Geburt eines Kindes, die Erteilung von Baugenehmigungen oder auch Anordnungen der Polizei- und Ordnungsbehörden.

Dabei sollen insbesondere die Erfahrungen von ELSTER genutzt werden, also des langjährig etablierten Verfahrens, mit dem unter anderem die Steuererklärung über das Internet an das Finanzamt übermitteln werden kann.

Weitere Informationen zur Anhörung finden sich unter https://dbtg.tv/cvid/7479003.