Akademie der Polizei Hamburg

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Akademie der Polizei wird Erasmus Charta zuerkannt

Akademie der Polizei wird Erasmus Charta zuerkannt

Damit kann die Akademie auch weiterhin am Erasmus+ Programm der Europäischen Union teilnehmen, denn der Besitz einer gültigen ECHE bildet die Voraussetzung für die Teilnahme. Erasmus+ ist das zentrale europäische Programm zur Förderung der Bildung und ein wichtiger Baustein zur Internationalisierung der Hochschulen. Der Antrag der Akademie wurde bereits im Mai 2020 eingereicht. In einem längeren Begutachtungsverfahren wurden zahlreiche Anträge aus der gesamten EU – unter Hinzuziehung unabhängiger Expert*innen - geprüft und bewertet.

Im Ergebnis war die Akademie der Polizei erfolgreich, allerdings verbinden sich mit der Zuerkennung der Charta auch bestimmte Verpflichtungen zur Einhaltung von Qualitätsstandards bei der Vorhabendurchführung. Besonderer Fokus ist in der neuen Programmgeneration zu legen auf Aspekte wie Ausweitung der Teilhabe, Digitalisierung, Inklusion und Nachhaltigkeit („Green Erasmus“). Weiterhin wichtig sind Transparenz im Auswahlprozess, Unterstützung der mobilen Teilnehmenden und die Beachtung der Grundprinzipien der Charta. Angestrebt wird außerdem, dass sich die Teilnehmenden anschließend als „ERASMUS+ Botschafter“ betätigen.

Erasmus+ und Flagge der Europäischen Union
© Erasmus+ National Agency

Die Erasmus-Fördermittel selbst müssen von der Akademie alle 2-3 Jahre neu beantragt werden. Zwar ist pandemiebedingt derzeit eine Auslandsmobilität nicht realisierbar, jedoch reicht die Gültigkeit der ECHE weit über das Jahr 2021 und damit den aktuellen Lagezustand hinaus. In den Folgejahren werden Auslandsaufenthalte sicherlich wieder möglich sein, eventuell auch noch im laufenden Jahr. Die Einhaltung und Umsetzung der Charta wird von der Nationalen Agentur für ERASMUS+, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst, in einem Monitoring überprüft.    

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