Extreme Situationen, schnelle Entscheidungen
Helmut Schmidt gegen Sturmflut und RAF-Terror.
Am 8. Juli 2022 besuchte die Studiengruppe 22 04 S1 gemeinsam mit Prof. Dr. Kristin Pfeffer und deren Wiss. Mitarbeiterin, Luise von Rodbertus, im Rahmen der Polizeirechtsvorlesung die Ausstellung Extreme Situationen, schnelle Entscheidungen. Helmut Schmidt gegen Sturmflut und RAF-Terror an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg. Geführt wurden die Besucher von dem Kurator der Ausstellung, Dr. phil. habil. Helmut Stubbe da Luz.
Zweimal, so hat sich Helmut Schmidt in seinen Memoiren, 2008, erinnert, sei er als Politiker in extreme Situationen geraten, „in denen schnelle Entscheidungen verlangt waren“. Er habe sich nicht „auf ein Gesetz oder auf andere Handlungsanleitungen“ stützen können.
Zum einen bei der Sturmflut, 1962: Sollte, durfte die Bundeswehr zur Katastrophenhilfe herangezogen werden? Zum anderen während der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer sowie des Lufthansa-Jets „Landshut“, 1977: Sollte, durfte die Bundesregierung die Forderung mörderischer Geiselnehmer ablehnen, Komplizen aus der Haft freizulassen?
Schon 1979 hatte Schmidt die Sturmflut und den RAF-Terror in einem Atemzug genannt. Er habe bei der Sturmflut „das Grundgesetz […] übertreten, wissentlich und willentlich“. Und zu der gewaltsamen Befreiung der „Landshut“-Geiseln in Mogadischu, die dann mit der Opferung Schleyers verbunden war, ergänzte der Kanzler: „Ich kann nur nachträglich den deutschen Juristen danken, dass sie das alles nicht verfassungsrechtlich untersucht haben.“
Traf Schmidt 1962 und 1977 auf einen „übergesetzlichen Notstand“, der einsam-kühne Entscheidungen sowohl erforderte als auch rechtfertigte? Wo boten sich ihm Alternativen? Wie sind die Tatsachen hernach beurteilt worden?
Die Ausstellung zeigt Schrift-, Bild- und Tondokumente und ist noch bis zum 30. September 2022 in der Bibliothek der HSU zu sehen. Öffnungszeiten Mo-Do 9-16, Fr 9-14 Uhr. Eintritt frei.