Informationen zur Hochschule
Rechtlich ist die Hochschule eine mitgliedschaftlich organisierte Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg innerhalb der Akademie der Polizei Hamburg. Die Hochschule bildet in der Akademie organisatorisch die Abteilung 4.
Die Hochschule ist teilrechtsfähig, soweit sie im Rahmen des Gesetzes ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln kann und dieses Gesetz ihr Selbstverwaltungsrechte einräumt. Die zuständige Behörde stellt bei der Organisation der Akademie der Polizei Hamburg sicher, dass die Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) für die Hochschule gewährleistet wird.
Die Verwaltung der Akademie der Polizei Hamburg unterstützt die Hochschule bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
An der Hochschule arbeiten zurzeit 16 Professorinnen und Professoren, die aus ihrem Kreis eine Dekanin bzw. einen Dekan als Leiterin oder Leiter der Hochschule für einen Zeitraum von drei Jahren wählen. Die Dekanin bzw. der Dekan der Hochschule vertritt die Akademieleitung in allen Angelegenheiten, welche die Hochschule betreffen.
Die Prodekanin bzw. der Prodekan ist die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter der Dekanin bzw. des Dekans und ist ebenfalls für drei Jahre gewählt.
An der Hochschule werden das Bachelorstudium für die Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter sowie rollierend im Verbund mit Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern das erste Studienjahr des Masterstudiengangs der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) für die Ratsanwärterinnen und Ratsanwärter durchgeführt. Neben der Studienplanung ist an der Hochschule – analog zur Ausbildungsabteilung (Abteilung 3) – ein Prüfungsamt eingerichtet, das die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen übernimmt.