Gemäß § 31 des Hamburgischen Polizeiakademiegesetzes (HmbPolAG) vom 17. September 2013, zuletzt geändert am 22. Januar 2025, sorgt die Hochschule für eine systematische und regelmäßige Bewertung seiner Arbeit in Lehre und Forschung und zur Erfüllung des Gleichstellungsauftrags. Auf Basis dieser Rechtsgrundlage wurde 2016 eine neue Evaluationssatzung für die Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg beschlossen. In der Evaluationssatzung ist festgelegt, dass mittels anonymisierter Studierendenbefragung die Lehrqualität, die Durchführbarkeit und Studierbarkeit des Studiengangs Polizei sowie die Arbeits- und Rahmenbedingungen der Lehre an der Hochschule und in den berufspraktischen Studienzeiten evaluiert werden. Frühestens ein Jahr nach Abschluss des Studiums findet eine anonymisierte Befragung der Absolventinnen und Absolventen sowie zeitgleich eine Befragung der abnehmenden Dienststellen statt. Ziel der Evaluation ist die systematische und kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre. Sie soll für Transparenz im Lehr- und Studienbetrieb sorgen und die Weiterentwicklung des Lehrangebots sowie des Studien- und Prüfungsablaufs unterstützen. Zudem können die Ergebnisse zur Optimierung der Verzahnung von fachtheoretischen und berufspraktischen Studienzeiten beitragen. Der Evaluations- und Gleichstellungsbericht erscheint jährlich.