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Professor Dr. rer. publ. Nils Lange-Bertalot

Seine juristischen Schwerpunkte liegen im Straf- und Ordnungswidrig­keiten­recht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht sowie Verwaltungsrecht.

Professor Dr. Nils Lange-Bertalot
© Polizei Hamburg


Professor Dr. Nils Lange-Bertalot erhielt 1999 seine Zulassung als Rechtsanwalt und war bis 2013, zuletzt in Nebentätigkeit, als Rechtsanwalt tätig. Seit 2008 war er berechtigt, unter der Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht aufzutreten. Seit April 2010 lehrte er an der Hochschule der Polizei Hamburg, seit dem 1. Oktober 2013 ist er am Fachhochschulbereich an der Akademie der Polizei Hamburg tätig.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat er als Referendar am Landgericht Dresden gearbeitet. Anschließend war er drei Jahre lang als Rechtsanwalt im Dresdner Büro der Kanzlei Cramer von Clausbruch – Steinmeier & Cramer tätig. Sein Promotionsstudium hat er zeitgleich an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer absolviert. Danach war er als Strafverteidiger in der Dresdner Kanzlei Dierkes – Stephan – Willemsen beschäftigt. Zuletzt hat er seine eigene Kanzlei in Dresden betrieben und vornehmlich Strafmandate übernommen. Das dortige Büro führte er unter dem Namen BLB-Rechtsanwälte mit zuletzt zwei Kollegen bis zu seinem Ausscheiden als Berufsträger fort. Seither ist er dort als wissenschaftlicher Berater in freier Mitarbeit tätig. Vereinzelt übernimmt er bis heute in seiner Eigenschaft als Volljurist und Hochschullehrer noch Mandate als Strafverteidiger, soweit dies mit seiner Haupttätigkeit an der Hochschule vereinbar ist. 

Seine Dissertation über die Bedeutung der Lehre Immanuel Kants für ein humanitäres Völkerrecht und Völkerstrafrecht hat er bei Professor Dr. Waldemar Schreckenberger (Staatssekretär a. D.) geschrieben.

Die jüngsten beiden Publikationen von Herrn Prof. Dr. Lange-Bertalot erscheinen demnächst in den Fachzeitschriften „Kriminalistik“ (zu § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) und „Strafverteidiger“ (zu § 100g StPO) (Publikationen).

Seit 2008 hat ihn die juristische Fakultät der Technischen Universität Dresden zunächst als Dozent und dann als Lehrbeauftragter eingesetzt. Außerdem hat er mit offizieller Zulassung angehende Fahrlehrer im Rechtswesen unterrichtet. Die wissenschaftlichen Schwerpunkte von Dr. Lange-Bertalot liegen im Straf- und Ordnungswidrig­keiten­recht. Daneben beschäftigt er sich mit Zivilrecht, vor allem mit Verkehrs- und allgemeinem Vertragsrecht. Dr. Lange-Bertalot hat mehrfach aktuelle Gerichtsentscheidungen in verschiedenen Fachzeitschriften kommentiert. Außerdem ist er Mitglied der Vereinigung Strafverteidiger Sachsen/Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus hat er eine Gesangsausbildung und war Sänger im Windsbacher Knabenchor und der Dresdner Singakademie.


Kontakt
Prof. Dr. rer. publ. Nils Lange-Bertalot
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Telefon: +49 (0) 40/4286-24413
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E-Mail: nils.lange-bertalot@poladium.de

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