Akademie der Polizei Hamburg

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2. Hamburger Sicherheitsrechtstag

Nachwuchsgewinnung im Sicherheitssektor – Strategische Perspektiven für Polizei und Sicherheitsgewerbe

 

Über 100 Gäste, unter ihnen Ralf Martin Meyer, Polizeipräsident der Freien und Hansestadt Hamburg, trafen sich am 23. September 2019 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr zum 2. Hamburger Sicherheitsrechtstag im Polizeipräsidium Hamburg, Großer Sitzungssaal.
Eingeladen hatte die Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg, dort die Forschungsstelle Europäisches und Deutsches Sicherheitsrecht (FEDS) und der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW). Auf die Gäste wartete ein inhaltlich dichtes Programm mit Referenten unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen und mit Praktikern zum Thema Nachwuchsgewinnung als zentrale Herausforderung für Polizei und Sicherheitsgewerbe.

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© Polizei Hamburg

 

Eröffnet wurde die Tagung zunächst vom Polizeipräsidenten Ralf Martin Meyer, der die Sicht der Polizei eingehend behandelte.

 

2. Hamburger Sicherheitsrechtstag
© Polizei Hamburg

 

Die Frage, wie viele Nachwuchskräfte im Sicherheitssektor bis 2030 überhaupt demographisch zur Verfügung stehen, beantwortete Markus Hoch von der Prognos AG, München.

Auf den Rechtsrahmen blickten die drei nachfolgenden rechtswissenschaftlichen Referate:

 

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© Polizei Hamburg

 

Prof. Dr. Sven Eisenmenger ging der Frage nach, wieviel Spielraum das Recht bei der Nachwuchsgewinnung lässt.

 

2. Hamburger Sicherheitsrechtstag
© Polizei Hamburg

 

Die Dekanin, Frau Prof. Dr. Kristin Pfeffer untersuchte Regelungsbedarfe im Beamtenrecht bei den Zugangsbeschränkungen zum Polizeivollzugsdienst insbesondere für Tätowierungen bei Bewerberinnen und Bewerbern.

 

2. Hamburger Sicherheitsrechtstag
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Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rolf Stober berichtete zum Stand der Neuregelung des Sicherheitsgewerberechts.

 

2. Hamburger Sicherheitsrechtstag
© Polizei Hamburg

 

Nach dem Grundlagenteil fokussierte die Veranstaltung zunächst auf die Polizei und die strategischen Perspektiven bei der Nachwuchsgewinnung. Herr Prof. Dr. Wim Nettelnstroth von der HWR Berlin befasste sich in seinem Referat mit polizeilichen Anforderungsprofilen und der Personalauswahl aus Sicht der Wissenschaft.

 

2. Hamburger Sicherheitsrechtstag
© Polizei Hamburg

 

Björn Wichmann, der Leiter der Einstellungsstelle der Polizei Hamburg, brachte den Zuhörern die Sicht der Polizeipraxis bei der Nachwuchsgewinnung nahe und zeigte hier Probleme und Lösungen auf.

 

2. Hamburger Sicherheitsrechtstag
© Polizei Hamburg

Frau Prof. Dr. Ines Mergel, Verwaltungswissenschaftlerin von der Universität Konstanz, verknüpfte das Thema Digitalisierung mit der polizeilichen Nachwuchsgewinnung. In einer anschließenden Podiumsdiskussion, durchgeführt von dem Leiter für Berufspraktische Aus-und Fortbildung der Polizei Hamburg, Eduard Goldade, diskutierten die Referenten die drängendsten Aspekte hierzu.

In dem dann nachfolgenden dritten Teil wurden die Perspektive des Sicherheitsgewerbes intensiv in den Blick benommen. Zunächst präsentierte Jens Müller, Chief Operating Officer, Securitas Deutschland, die Sicht des Sicherheitsunternehmens.

 

2. Hamburger Sicherheitsrechtstag
© Polizei Hamburg

 

Die Chancen der Digitalisierung bei der Nachwuchsgewinnung und Ausbildung im Sicherheitsgewerbe zeigte Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer und Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des BDSW, auf.

 

2. Hamburger Sicherheitsrechtstag
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Was die Industrie- und Handelskammern zur Bewältigung des Nachwuchsproblems im Sicherheitsgewerbe leisten können, fragte Frau Angela Hellberg, stellv. Geschäftsführerin, Bereich Berufsbildung, Sach- und Fachkundeprüfungen, Handelskammer Hamburg.

 

2. Hamburger Sicherheitsrechtstag
© Polizei Hamburg

 

Im Rahmen einer weiteren Diskussion unter Leitung von Herrn Dr. Berthold Stoppelkamp, Leiter des Hauptstadtbüros des BDSW, tauschten sich die Referenten über mögliche Strategien im Bereich der privaten Sicherheitswirtschaft aus.

Das Schlusswort hielt die Dekanin, Frau Prof. Dr. Kristin Pfeffer. Sie kündigte insbesondere das Erscheinen des Tagungsbandes an, in welchem die Beträge der Referentinnen und Referenten in Kürze erscheinen werden.