Hinweise zum Datenschutz
Informationen zur Umsetzung von Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Polizei, die nicht der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung dienen, sondern beispielsweise dem Verwaltungshandeln, der Nachwuchsgewinnung, der Öffentlichkeitsarbeit oder dem Abschluss von Verträgen zuzuordnen sind, müssen auch personenbezogene Daten verschiedener Betroffener, so z.B. Bewerber für ausgeschriebene Stellen der Polizei Hamburg, verarbeitet werden.
Die Regelungen zur Datenverarbeitung können Sie hier nachlesen.