Akademie der Polizei Hamburg

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Cyber Kriminalität

Forschungsprojekt „Auswirkungen von strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen gegen Internet- und Computerkriminalität“

Den Schwerpunkt der Forschungsarbeit von Prof. Dr. Lange-Bertalot und Dipl. Verww. Mag. jur. MHEd. Aßmann bilden Erscheinungen von Kriminalität, die auf der Schwelle von realen und virtuellen zwischenmenschlichen Begegnungen angesiedelt sind. 
Der Gesetzgeber hat der fortschreitenden Digitalisierung dadurch Rechnung getragen, dass er Tatbestände mit vermeintlich daran angepassten Schutzgütern, Tatobjekten, Tatverhalten und Taterfolgen geschaffen hat. Dabei wird üblicherweise versucht, diese an tradierte Vorschriften anzulehnen und diese Anpassung rechtsdogmatisch zu entfalten.

Symbolbild für Cyber-Kriminalität
© Akademie der Polizei Hamburg


Inwieweit es gelungen ist und gelingt, mit diesem Ansatz Rechtssicherheit zu schaffen sowie abschreckend zu wirken, bedarf einer kritischen Betrachtung.
Komplementär dazu wurde und wird in der Schnittmenge zwischen realem und virtuellem Bereich der menschlichen Existenz das Arsenal zur Kriminalitätsbekämpfung nicht nur durch neue, sondern auch durch neu ausgerichtete tradierte strafprozessuale Ermächtigungsgrundlagen und Maßnahmen angereichert. Geforscht wird dazu, ob dies genügend vor- und umsichtig geschieht, damit die verfassungsrechtlich gebotenen und verfassungsgerichtlich präzisierten Schranken genügend Beachtung finden und ob maßvoll verfahren wird. Anlass zur Zurückhaltung gibt, dass mit dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik als Ermittlungsmittel sowie der Ausforschung von Speichermedien als Ermittlungsobjekte Erwartungen verknüpft sind, die ausdehnend und anreichernd wirken sowie bis hin zur Verfolgung nur schimärisch vorhandener Kriminalität oder trügerisch übersteigerter Verdächtigungen führen können.