ERASMUS+ an der Akademie der Polizei
Die Akademie der Polizei Hamburg wird im laufenden ERASMUS+ Projekt 2025 im Hochschulbereich auch weiterhin durch das ERASMUS+ Programm der Europäischen Union gefördert, mit Schwerpunkt auf Studierendenmobilitäten zu Praktikumszwecken sowie Personalmobilitäten für Fort- und Weiterbildung und Lehre (Leitaktion 131).
Die Akademie der Polizei verfügt über umfassende Erfahrungen im europäischen Austausch mit Programmländern wie Norwegen, Polen und Estland sowie deren polizeilichen Bildungseinrichtungen.
Das ERASMUS+ Programm existiert seit 1987 und hat bislang über 4 Millionen Geförderte unterstützt.
Es fördert Studienaufenthalte, Praktika sowie sog. Staff Mobilities - Personalmobilitäten für Lehre und Weiterbildung und hat die akademische Zusammenarbeit und Mobilität im europäischen Raum nachhaltig gestärkt.
Ziel des Programms ist die Unterstützung der europäischen Bildungsagenda, die Modernisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereiches in Europa sowie die Steigerung der Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort.
Zudem fördert ERASMUS+ die internationalen Kompetenzen, persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit von Studierenden, Lehrkräften und Mitarbeitenden.
Die aktuelle Programmgeneration 2021-2027 integriert zudem die vier horizontalen Prioritäten „Inklusion und Diversität“, „Nachhaltigkeit und Klimaschutz“, „Digitalisierung“ sowie „demokratische Teilhabe“ als Leitthemen.
Mobilitätsmaßnahmen bilden Ursprung und Kern des ERASMUS-Programms und stehen grundsätzlich Studierenden und Mitarbeitenden aller Fachrichtungen und Hochschulen mit einer Erasmus-Charta offen. Teilnehmende Studierende zahlen im Ausland keine Studiengebühren. Ziele, Inhalte und Leistungen werden vor dem Auslandsaufenthalt in einer Vereinbarung festgelegt, und es erfolgt eine finanzielle Förderung, deren Höhe sich nach von der Europäischen Kommission definierten Ländergruppen richtet.
Personalmobilitäten
Im Rahmen eines Erasmus+ Staff Trainings (Programmlinie STT) besteht die Möglichkeit zur Durchführung einer Fort- und Weiterbildung an einer europäischen Hochschule bzw. Akademie mit einer finanziellen Förderung durch das Erasmus+ Programm.
Ziele sind u.a. die internationale Vernetzung und der fachliche Austausch mit Mitarbeitenden anderer europäischer Hochschulen und Akademien, die Stärkung interkultureller Kompetenzen sowie Festigung und Ausbau von Fremdsprachenkenntnissen.
Bei Personalmobilitäten (sog. Staff mobilities) beträgt die Aufenthaltsdauer mindestens 2 bis max. 10 aktive Aufenthaltstage (Arbeitstage) an der Gasthochschule bzw. Akademie.
Als Aufenthaltskosten werden Tagespauschalen erstattet, die je nach Zielland variieren.
Zielland | Tagessatz |
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 180 EUR |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern | 160 EUR |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 140 EUR |
Hinsichtlich der Fahrtkosten werden je Aufenthalt (Hin- und Rückfahrt) und in Abhängigkeit von der Distanz (die Entfernung zwischen dem Abreiseort Hamburg und dem Reiseziel wird über einen Distanzrechner automatisch ermittelt) folgende Festbeträge pro teilnehmender Person erstattet:
Einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Herkömmliches Reisen |
10 km - 99 km | 28 EUR |
100 km - 499 km | 211 EUR |
500 km - 1.999 km | 309 EUR |
2.000 km - 2.999 km | 395 EUR |
3.000 km - 3.999 km | 580 EUR |
Sofern Mobilitätsteilnehmende für überwiegende Streckenabschnitte ein nachhaltiges Verkehrsmittel nutzen (Bahn, Bus, Fahrrad etc.), können sie einen erhöhten Fahrtkostenzuschuss erhalten.
Nach Unterzeichnung der Zuschussvereinbarung (Grant Agreement) erfolgt eine Vorfinanzierungszahlung, i.d.R. in Höhe von 80% der Gesamtkosten. Die verbleibenden 20% der Fördersumme werden nach Rückkehr ausgezahlt, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Die Erasmus+ Förderung wird in Form von Pauschalen (s.o.) gewährt. Sollten die realen Reise- und Aufenthaltskosten unter dem Pauschalbetrag liegen, sind Teilnehmende verpflichtet, den positiven Differenzbetrag zu versteuern und als geldwerten Vorteil in der Steuererklärung anzugeben. Es ist daher zu empfehlen, alle Belege für das Finanzamt aufzubewahren.
Für weiterführende Informationen zu Bewerbungsverfahren und Fördermodalitäten steht das International Office der Akademie der Polizei Hamburg zur Verfügung:
- International Office, Überseering 35, 7. OG, AK11-International@polizei.hamburg.deErasmus+
- Koordinator Martin Kagel, Tel. +49 – 4286 24011
- Mitarbeiter Niels Nickel, Tel. +49 – 4286 24029