Informationen zum Fachhochschulbereich
Rechtlich handelt es sich um eine mitgliedschaftlich organisierte Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg in der Akademie der Polizei Hamburg. Der Fachhochschulbereich bildet in der Akademie organisatorisch zugleich die Abteilung 4.
Er ist teilrechtsfähig, soweit er im Rahmen dieses Gesetzes seine Angelegenheiten durch Satzungen regeln kann und dieses Gesetz ihm Selbstverwaltungsrechte einräumt. Die zuständige Behörde hat bei der Organisation der Akademie der Polizei Hamburg sicherzustellen, dass die Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes für den Fachhochschulbereich gewährleistet wird.
Die Verwaltung der Akademie der Polizei Hamburg unterstützt den Fachhochschulbereich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Im Fachhochschulbereich arbeiten zurzeit 20 Professorinnen und Professoren, die aus ihrem Kreis eine Dekanin / einen Dekan als Leiterin oder Leiter des Fachhochschulbereiches für einen Zeitraum von zwei Jahren wählen.
Die Dekanin oder der Dekan des Fachhochschulbereichs leitet die Abteilung und ist zugleich die / der stellvertretende Leiterin / Leiter der gesamten Akademie.
Im Fachhochschulbereich werden das Bachelorstudium für die Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter sowie rollierend im Verbund mit Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern das erste Studienjahr des Masterstudiengangs der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) für die Ratsanwärterinnen und Ratsanwärter durchgeführt. Neben dem Bereich der Studienplanung befindet sich analog zur Ausbildungsabteilung/Abteilung 3 auch hier ein Prüfungsamt, um die notwendigen Prüfungen vorbereiten und durchführen zu können.