4. Tagungsband der FEDS
4. Band der Schriftenreihe der Forschungsstelle Europäisches und Deutsches Sicherheitsrechts (FEDS)
Der 4. Band der Schriftenreihe der Forschungsstelle Europäisches und Deutsches Sicherheitsrechts (FEDS) zum 4. Hamburger Sicherheitsrechtstag „Algorithmic Policing – Chancen und Regulative Herausforderungen“ ist erschienen.
Der Einsatz von Algorithmen in der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung birgt ein erhebliches Verbesserungspotential für die Polizeiarbeit, wirft aber auch rechtliche, kriminalistische, kriminologische, verwaltungswissenschaftliche und gesellschaftspolitische Fragen auf.
Auf dem 4. Hamburger Sicherheitsrechtstag am 19. Oktober 2021 mit dem Titel „Algorithmic Policing – Chancen und regulative Herausforderungen“ wurden zunächst Chancen algorithmenbasierter Polizeiarbeit dargestellt. Aus einer interdisziplinären Perspektive betrachteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Recht, Verwaltungswissenschaft, Soziologie und Kriminologie zugleich aber auch die Gefahren für die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen und die damit einhergehenden Herausforderungen an die Regulierung des „Algorithmic Policing“.
Der Tagungsband enthält Beiträge des Polizeipräsidenten Ralf M. Meyer, von Dr. Martin Thüne (Fachhochschule Thüringen), Judith Hauber (Kriminologische Forschungsstelle des LKA Hamburg), Prof. Dr. Eva Groß (Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg) zusammen mit York Yannikos (Frauenhofer Institut SIT, Darmstadt), Eugen L. Gross (CEO & Founder bei aiconix GmbH), Prof. Dr. Mario Martini (Universität Speyer), Svenja Hahn (Mitglied des EU Parlaments) und Prof. Dr. Kristin Pfeffer (Co-Gründerin der FEDS).
Was sind die Anwendungsfelder und Potenziale algorithmenbasierter Polizeiarbeit? Welche funktionalen Voraussetzungen hat ein raumbezogenes Predictive Policing? Können (teil-)automatisierte Gefährdungsbewertungen von Online-Diskursen auf Grundlage soziologischer Analysen zu Radikalisierungsprozessen vorgenommen werden? Wie funktioniert eine Medieninhalteerkennung mithilfe von Künstlicher Intelligenz in der Cloud? Wie kann die biometrische Gesichtserkennung grundrechtskonform reguliert werden? Welche Folgen hat es für den Grundrechtsschutz, wenn die Europäische Union die Künstliche Intelligenz künftig reguliert?
Die Tagung wurde von der Forschungsstelle Europäisches und Deutsches Sicherheitsrecht (FEDS) der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg unter Beteiligung der Kriminologischen Forschungsstelle des Landeskriminalamtes Hamburg veranstaltet. Die Tagungsbeiträge stehen mit diesem Band nun auch der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Naheres dazu finden Sie hier.