So werden beispielsweise zur Erhöhung der rechtlichen Handlungssicherheit, Lehrgänge zur Erweiterung der persönlichen Fachkompetenz, zur Arbeit in Führungsstäben, die Erlangung von Fähigkeiten in Personalführungsangelegenheiten, zur Bearbeitung von speziellen Deliktsarten, wie z.B. Betrugs-, Brand-, Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Wettbewerbs- und Kinder- und Jugenddelinquenz uvm. durchgeführt.