Aus- und Fortbildung Verkehr

Technische/verkehrsrechtliche Aus- & Fortbildung

Die AK 26 besteht aus zwei thematisch getrennten Sachbereichen, die nachstehend näher vorgestellt werden. Beide Sachbereiche sind wesentlich durch technische und verkehrsrechtliche Aufgabenstellungen gekennzeichnet, d.h. spezielle fachliche Voraussetzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zwingend erforderlich. Diese besonders qualifizierten Kollegen rekrutieren sich aus den unterschiedlichen Bereichen der Polizei, speziell aus der Verkehrsdirektion, oder aber es handelt sich um ausgebildete Fahrlehrerinnen/Fahrlehrer und Fahrsicherheitstrainerinnen und -trainer mit jahrelanger Dienst- bzw. Berufserfahrung. Die Leitung der AK 26 obliegt einem amtlich anerkannten Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr. Dazu gehört noch eine „Fahrdienstleiterin /ein Fahrdienstleiter/“, der einerseits den eigenen Fuhrpark betreut und andererseits Aufgaben der polizeiinternen „Führerscheinbehörde“ wahrnimmt, sowie ein Lehrgangssachbearbeiter, der rund 40 Speziallehrgänge von A bis Z verwaltet. Fahraus- und -fortbildung Im Rahmen der Fortbildung bieten wir diverse Lehrgänge zum Fahrerlaubniserwerb an – vom Motorrad, über den Mannschaftswagen (GruKw) bis hin zum LKW-Gespann. Darüber hinaus führen wir für die Dienststellen, auch die Spezialdienststellen, unterschiedliche Fahrsicherheits- und Fahrertrainings durch. Einen ersten Kontakt zu den Fachlehrerinnen und Fachlehrern erhalten bereits die Nachwuchskräfte, wenn sie während ihrer Ausbildung den Kraftfahrtechnischen Grundlehrgang absolvieren, um die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen mit Sonderrechten zu erlangen. Verkehrsüberwachungs- und -kontrolltechnik Dieser Sachbereich bietet z.Zt. 16 unterschiedliche Lehrgänge im Bereich der Verkehrsüberwachung an. Es werden Schulungen zur Anwendung von technischen Geräten zur Verkehrsüberwachung angeboten, wie z.B. Geschwindigkeitsüberwachung durch Radar-, Laser- oder Videotechnik. Des Weiteren befinden sich im Portfolio Lehrgänge, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Alltag Handlungssicherheit geben sollen. Hier sind insbesondere die Lehrgänge zum Thema Großraum-, Schwertransport und Ladungssicherung zu erwähnen. Durch ständige Neuerungen im EU-Recht ist es erforderlich, Inhalte zum Thema Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht anzubieten. Diese Lehrgänge, ergänzt auch mit vielen technischen Inhalten, werden in mehreren Modulen angeboten. Drogenerkennung im Straßenverkehr und standardisierte Fahrtauglichkeitstests (SFT) Einen weiteren Bereich stellen die Aus- und Fortbildung für die Themenbereiche Drogenerkennung im Straßenverkehr und standardisierte Fahrtauglichkeitstests dar. Während relativ leicht erkennbar ist, ob eine Fahrzeugführerin oder ein Fahrzeugführer alkoholisiert ist, bedarf es schon spezieller Kenntnisse und Erfahrungen, um zu erkennen, dass ein eine Fahrerin oder ein Fahrer unter Drogeneinfluss steht. Aber es sind auch andere Konstellationen (z.B. körperliche und geistige Verfassung) denkbar, die eine Fahrtauglichkeit ausschließen. Um dieses feststellen zu können, gibt es anerkannte standardisierte Fahrtauglichkeitstests.

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