Dazu gehört nicht nur die Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse von polizeilichen IT-Anwendungen, sondern auch die Vertiefung der Kenntnisse in den Bereichen der polizeilichen Auskunftssysteme, der computergestützten Vorgangsfertigung und der rechnergestützten Asservatenverwaltung sowie die Durchführung von IT-Lehrgängen, die unter der Überschrift "Straftaten unter Ausnutzung des Internet" stehen. Darüber hinaus werden insbesondere die Nachwuchskräfte in der Bedienung der digitalen Funktechnik und der speziellen Durchführung des Polizeifunks (kurze prägnante Sprache, besondere Abkürzungen und Funkrufnamen).