Akademie der Polizei Hamburg

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Aufgabengebiet Kriminalpolizei

Was macht eigentlich die Kriminalpolizei?

Kripo -bild
© Polizei Hamburg


Sie werden von der Schutzpolizei telefonisch zu einem Einsatzort gerufen oder bekommen über eine Anzeige von einer Straftat Kenntnis. Die ersten Informationen sind häufig nur die „Eingangstür“ zu weiteren spannenden Ermittlungen: Was ist jetzt zu veranlassen? Ist es notwendig, den Einsatzort aufzusuchen? Müssen sofort weitere Spuren gesichert werden? Gibt es Zeugen? Wie geht es dem Opfer? Erfolgt die Vernehmung eines Tatverdächtigen?

Bei der Kriminalpolizei ermitteln Sie bei Straftaten. Sie suchen Tatorte auf. Sie vernehmen Zeugen, Opfer, Angehörige von Opfern und potenzielle Täter, Menschen unter Schock und unter Verdacht.
Die häufig aufwendige Kleinarbeit beginnt: Beweismittel sichten und bewerten; Ermittlungen durchführen; Berichte schreiben; mit anderen Behörden zusammenarbeiten. Diese Tätigkeit erfordert Einfühlungsvermögen, Umsicht, analytisches Denken und Ausdauer.

Zusätzlich fällt die Spezialisierung auf besondere Formen des Verbrechens in den Aufgabenbereich der Kriminalpolizei, z. B. die Bekämpfung von Betrugs-, Umwelt-, Gewerbe- und Arbeitsdelikten, die Aufklärung von Sexualdelikten, Terrorismusbekämpfung, Personenschutz u.v.m. Ganz gleich, für welche Richtung Sie sich entscheiden, Ihr Dienst wird immer abwechslungsreich und spannend bleiben:

  • Zeugen befragen: Nicht alle Zeugen haben automatisch ein großes Interesse, bei der Polizei auszusagen (keine Zeit, Angst etc.). Für die Aufklärung von Straftaten bzw. die Belastung oder Entlastung von Beschuldigten sind Zeugenaussagen jedoch unverzichtbar. Polizeibeamte müssen sich auf die Befindlichkeiten dieser Menschen einstellen können, um schließlich der Wahrheitsfindung zu dienen.
  • Beschuldigte vernehmen: Gerichte entscheiden in einem Rechtsstaat, ob jemand schuldig oder unschuldig ist. Polizeibeamte müssen sich mit Beschuldigten auseinander setzen. Dabei ist persönliche Betroffenheit in Form von Wut, Trauer oder Abscheu nur menschlich, darf aber nicht dazu führen, dass ein Beschuldigter, der in Polizeigewahrsam ist, unfair behandelt wird.
  • Opfer von Straftaten befragen und beraten: Polizeibeamte erleben hautnah, was es heißt, beraubt, zusammengeschlagen oder vergewaltigt worden zu sein. Menschliches Einfühlungsvermögen ist dabei gleichermaßen gefordert wie zielgerichtete Informationsgewinnung.
  • Berichte schreiben: Polizeibeamte müssen ihr Handeln in Berichten dokumentieren und deshalb in der Lage sein, sich schriftlich korrekt und prägnant auszudrücken.
  • Täter verfolgen: Ob Ladendieb oder Geiselnehmer, Strafverfolgung kann auf der Straße, am Tatort, aber auch am Schreibtisch, am Computer oder auch am Telefon stattfinden.
  • Ermittlungsakten führen: Insbesondere die Arbeit bei der Kriminalpolizei kommt nicht ohne Büroarbeit aus. Ermittlungsarbeit ist eben auch zum Teil Verwaltungsarbeit, die natürlich mit den modernen Mitteln der Bürokommunikation unterstützt wird, ergänzt durch besondere Datensysteme zur Personen- und Sachfahndung.