Im Spannungsfeld zwischen moderner Verwaltung und Datenschutz
Öffentliche Experten-Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags zum Registermodernisierungsgesetz
Der Deutsche Bundestag führte am 14. Dezember 2020 eine öffentliche Anhörung zum Registermodernisierungsgesetz durch. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte Prof. Eike Richter von der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg neben anderen Sachverständigen eingeladen, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz – RegMoG) beabsichtigt die Bundesregierung, einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zu leisten.
Ziel des Gesetzentwurfes ist die Einführung der Steueridentifikationsnummer als eindeutiges Identifikationsmerkmal für personenbezogene Daten in den verschiedenen behördlichen Verwaltungsregistern des Bundes und der Länder, auch die der von der Polizei Hamburg genutzten Register und Datensysteme (z.B. Melderegister, Personenstandsregister, Ausländerzentralregister, zentrales Fahrzeugregister und Fahrerlaubnisregister, nationales Waffenregister). Über diese eindeutige Identifikation ist es den verschiedenen Verwaltungsbehörden möglich, personenbezogene Daten aus den verschiedenen Registern auf Inkonsistenzen zu prüfen, verlässlich zu pflegen, zu aktualisieren und bereitzustellen. Hintergrund ist auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). In Deutschlang gibt es zurzeit mehr als 200 Register.
Bislang wurde die Steueridentifikationsnummer nur in der Steuerverwaltung, etwa im Verfahren zur Einkommensteuer verwendet. Vor dem Hintergrund datenschutzrechtlicher Bedenken, die sich unter anderem aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes im sog. Volkszählungsurteil ergeben, wird der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung sehr kontrovers diskutiert.
Weitere Informationen zur Anhörung und eine Aufzeichnung der Anhörung finden sich auf der Website des Deutschen Bundestages.