Das Studium
Die Kommissaranwärter absolvieren ein Bachelorstudium.
Schutz-, Wasserschutz- und Kriminalpolizei absolvieren am Fachhochschulbereich der Akademie ihr Bachelorstudium für den Laufbahnabschnitt II. Das Studium ist modular aufgebaut. Im Downloadbereich finden Sie weiterführende Informationen.
Auch die Ratsanwärter, bei denen es sich um erfahrene Polizeibeamte handelt, die sich in einem Auswahlverfahren für den Laufbahnabschnitt III (höherer Dienst) qualifiziert haben, führen (rollierend mit Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern) das erste Jahr des Masterstudiengangs der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) an der Akademie durch. Nähere Informationen sind auf der Website der DHPol zu finden.
Über den Menüpunkt AUSBILDUNG auf dieser Seite sind auch Informationen zur Ausbildung der Polizeimeisteranwärter des Laufbahnabschnittes I.
Das Bachelorstudium ist ein dreijähriges Vollzeitstudium am Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg. Hier studieren Kommissaranwärter für die Dienstzweige Schutz-, Wasserschutz und Kriminalpolizei. Eine Beschreibung der Berufsbilder finden Sie hier.
Studierende können entweder Aufstiegsbeamte mit Polizeivollzugserfahrung aus dem Laufbahnabschnitt I oder Direkteinsteiger sein, die mit der Immatrikulation verbeamtet werden.
Die Studiengänge Schutzpolizei, Wasserschutzpolizei und Kriminalpolizei unterscheiden sich durch dienstzweigangepasste Module, in sich geschlossene, thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmte Fachgebiete und Seminare. Module können Praktika, Übungen, Vorlesungen u.a. zu den Themen Rechtswissenschaft, Kriminalwissenschaft, psychosoziale Grundlagen, Polizei im internationalen Kontext und wissenschaftsmethodische Grundlagen sein.
Die Zuweisung zum jeweiligen Dienstzweig erfolgt für die Direkteinsteiger vor der Einstellung, für die Aufstiegsbeamten vor Studienbeginn.
Im Rahmen des Studiums sind zwei jeweils 6-monatige berufspraktische Studienabschnitte zu absolvieren; für Aufstiegsbeamte ist nur ein Praktikum vorgesehen. Das Studium wird mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung II, bestehend aus mündlichen und schriftlichen Teilen, abgeschlossen. Bei Bestehen erfolgt die Verleihung des Bachelor.
Die Absolventen nehmen anschließend mit dem Dienstgrad Polizeikommissar bzw. Kriminalkommissar ihren Polizeidienst auf.
Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen und zum Einstellungsverfahren erhalten Sie hier ebenfalls auf der Karriereseite der Polizei Hamburg.
Wollen Sie sich in einem persönlichen Gespräch informieren bzw. beraten lassen, so stehen Ihnen die Einstellungsberater der Einstellungsstelle telefonisch unter der Telefonnummer (040) 427 427 oder im Rahmen der Informationsveranstaltungen in den Räumlichkeiten der Einstellungsstelle zur Verfügung.
Die nächsten Termine für die Informationsveranstaltungen entnehmen Sie bitte der Karriereseite.