Akademie der Polizei Hamburg

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Konferenzen und Tagungen

Informationen zu Tagungen und Konferenzen

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Tagungen und Konferenzen mit Beteiligung der Fachhochschule der Polizei Hamburg.

Konferenzen und Tagungen

Stockholm Criminology Symposium Titelbild-B
© Polizei Hamburg

Stockholm Criminology Symposium

Vorträge der Hochschulangehörigen auf dem Stockholm Criminology Symposium 2024

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Jahrestagung der European Society of Criminology
© Polizei Hamburg

Jahrestagung der European Society of Criminology

Hochschule mit einer Delegation und fünf Vorträgen vertreten.

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© Save the Children South Korea

Prof. Dr. Ulrike Zähringer nimmt auf Einladung an Konferenz in Seoul teil

Im April 2023 hat Frau Prof. Dr. Ulrike Zähringer auf Einladung der NGO „Save the Children South Korea“ an einer Tagung mit dem Titel „International Symposium on Responding to Filicide-Suicide. Seeking for Alternatives Beyond ‚Personal Tragedy‘“ teilgenommen.

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77. Jahrestagung der American Society of Criminology
© American Society of Criminology

77. Jahrestagung der American Society of Criminology

Vom 16.-19.11.2022 nahmen drei Professorinnen unserer Hochschule an der diesjährigen 77. Jahrestagung der American Society of Criminology in Atlanta unter dem Motto „The Future of Criminology“ teil, einer der größten und wichtigsten Fachtagungen dieser Disziplin weltweit. In diesem Jahr lag ein deutlicher Schwerpunkt auf dem Bereich Polizeiforschung, zudem beschäftigten sich viele Beiträge mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie den Einflüssen von regionalen und lokalen Aspekten auf Kriminalität. Die Vorträge unserer Professorinnen im Detail: Groß, Eva; Häfele, Joachim; Hövermann, Andreas & Messner, Steven: Hate Town. Spotlights on Discriminatory Victimization Experiences and their Consequences in Urban Spaces in Germany. Kemme, Stefanie & Taefi, Anabel. ‘With Great Power Comes Great Responsibility’ – Reflecting the Impact of Academic Training on Police Students. Zähringer, Ulrike & Bruns, Patricia. Economic Crime and Compliance Measures.

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Der Leiter der Akademie der Polizei Hamburg Thomas Model
© Polizei Niedersachsen
Akademie der Polizei

Netzwerk demokratische Polizei

Akademie der Polizei Hamburg zeigt starke Präsenz beim „Kongress Netzwerk demokratische Polizei“ in Hannover Zum bundesweiten Kongress "Netzwerk demokratische Polizei – Forschung, Bildung, Praxis im gesellschaftlichen Diskurs" begrüßte die Polizeiakademie Niedersachsen mehr als 200 Teilnehmende vor Ort im Hannover Congress Centrum. Mehrere Hundert Gäste waren der Veranstaltung zudem per Livestream zugeschaltet. Der Direktor der Polizeiakademie Niedersachsen, Carsten Rose, zeigte sich über die hohe Resonanz erfreut: "Wir verstehen den Kongress als weiteren Baustein zur Stärkung der demokratischen Widerstandskraft der Polizeien sowie als Beitrag zum Austausch und zur Vernetzung der verschiedenen Akteure." Das inhaltliche Spektrum des Kongresses unter der Schirmherrschaft des Niedersächsischen Ministers für Inneres und Sport Boris Pistorius reichte von Diskriminierungstendenzen über Rassismus und Antisemitismus, Sexismus und Gender/LSBTIQ bis hin zu Aspekten von Organisationskultur und Führung. In Workshops sowie an diversen Ausstellungsständen wurden den Teilnehmenden aus Polizeien der Bundesländer und des Bundes, aus Politik und Wissenschaft aktuelle Projekte und Initiativen aufgezeigt. Am Stand der Akademie der Polizei Hamburg präsentierten sich die Forschungsstelle Strategische Polizeiforschung (FOSPOL), das Institut für Transkulturelle Kompetenz (ITK), das Forschungsprojekt „Demokratiebezogene Einstellungen und Werthaltungen innerhalb der Polizei Hamburg“ (DeWePol) sowie die Geschäftsstelle Demokratische Resilienz (DemoRes). Prominente Referierende waren zu Gast. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. und Vorsitzender des Vereins Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V., Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Andreas Voßkuhle, führte in seiner Key Note "Demokratie schützen - Zur Rolle der Institutionen und ihrer Mitwirkenden" ebenso fundiert wie in breiter Perspektive in das Thema ein. Er betonte, dass wir Polizistinnen und Polizisten brauchen, die sich aktiv für die Demokratie einsetzten. Zudem müsste Demokratie vor Ort gestaltet und gelebt werden – dies jeden Tag aufs Neue. Die Publizistin und Politikerin Marina Weisband referierte über Sicherheit und Freiheit in einer digitalisierten, demokratischen Gesellschaft. Anhand einer „Pyramide der Gewalt“ demonstrierte sie, weshalb auch vermeintlich harmlose Chatgruppen bereits ein Problem darstellten, bildeten sie doch oft einen Eintritt in weitere Eskalationsstufen wie physische Gewalt. Prof.Dr. Rafael Behr, Polizeiwissenschaftler und Kriminologe von der Akademie der Polizei Hamburg, zeigte in seinem Beitrag zur Organisationskultur Strukturmerkmale auf, die unerwünschte Radikalisierungstendenzen begünstigen oder aber zu deren Vermeidung beitragen können: Potentiell problematisch erscheinen demnach Einheiten, die insbesondere durch Abgeschlossenheit, Maskulinität, Heroisierung und gewisse Eintrittsbarrieren gekennzeichnet seien; demgegenüber stellten gemischte Dienstzweige wie Kriminal- und Schutzpolizei, verschiedene Hierarchieebenen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes sowie eine dichte, authentische Kommunikation positive Strukturmerkmale von Dienststellen dar. Der Leiter der Akademie der Polizei Hamburg, Thomas Model, hob in seinem Vortrag hervor, dass die „Fehlerkultur ein besonderes Thema für die Polizei“ sei. Begriffe zu tabuisieren, mit denen wir nicht in Verbindung gebracht werden wollen, helfe unseren Kolleginnen und Kollegen aber nicht, so Model. Er fragte nach den Orten, wo Polizistinnen und Polizisten sich und ihr Handeln reflektierten und wie sehr hier beispielsweise auf Supervision gesetzt würde. Vielfalt sei ein „wesentlicher Erfolgsfaktor“. Model wünschte sich, dass „der Wert polizeilicher Bildungsarbeit noch mehr erkannt würde“ sowie eine „stärkere Priorisierung polizeilicher Bildungsarbeit“. Mit Blick auf Handlungsstrategien gegen Radikalisierung griff Akademieleiter Thomas Model sich das Handlungsfeld Führung heraus und erklärte, Führung heiße „Kümmern und Verantwortung übernehmen. Führung braucht Mut.“ Mit dem Kongress sollten Diskussionen über die Polizei aufgegriffen, kritische Diskurse geführt und der Austausch mit der Wissenschaft verstetigt werden. An den beiden Kongresstagen traten Polizeien aus ganz Deutschland mit namhaften Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu aktuellen Themen in den Dialog. Die Veranstaltung wurde in Kooperation mit der Konferenz der polizeilichen Hochschulen, Fachbereiche und Akademien des Bundes und der Länder (HPK) durchgeführt.

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Gruppenbild
© Polizei Niedersachsen
Akademie der Polizei

Rahmenvereinbarung

– gelebte Zusammenarbeit nun vertraglich manifestiert- Am Rande des Kongresses Netzwerk demokratische Polizei in Hannover unterzeichneten der Leiter der Akademie der Polizei Hamburg, Thomas Model, und der Direktor der Polizeiakademie Niedersachsen, Carsten Rose, einen Rahmenkooperationsvertrag zwischen den beiden polizeilichen Bildungseinrichtungen. Beide Seiten verstehen sich als Bindeglieder zwischen Wissenschaft und Praxis in sicherheitsbezogenen Fragestellungen und arbeiten bereits seit vielen Jahren vielfältig im Bereich des polizeilichen Bildungs- und Forschungssektors zusammen. „Die schriftliche Manifestation der bereits gelebten engen Zusammenarbeit dient der Verstetigung eines auf Dauer angelegten gegenseitigen Wissens- und Erfahrungstransfers“, so Thomas Model zum frisch gezeichneten Vertrag. Akademiedirektor Rose ergänzte, dass diese Zusammenarbeit im Bildungs- und Forschungssektor, neben der jeweils eigenen Qualitätssicherung, auch zur Fortentwicklung eines gemeinsamen Polizeiverständnisses dient. Beide Seiten sind sich einig, dass die Grundlagen der national und international anerkannten Leistungsstandards deutscher Polizeiarbeit gerade auch über die Qualifizierung ihrer Beschäftigten geschaffen werden.

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Bundesstudierendenkonferenz Polizei 2021
© Polizei Hamburg
Akademie der Polizei

Bundesstudierendenkonferenz

Vom 02.-04. August 2021 fand zum dritten Mal die Bundesstudierenden-konferenz statt. Mit dabei waren Vertreterinnen und Vertreter der Polizeihochschulen der Bundesländer sowie des BKA und der Bundespolizei. Die sogenannte Jugendauszubildendenvertretung (JAV) aus Niedersachsen richtete die diesjährige Konferenz aus und lud in das ehemalige Kasernengelände, die Liegenschaft der Polizeiakademie in Hann. Münden, ein. Auf dem Programm standen Vorträge über herausragende Kriminalfälle, Terrorismus sowie Demokratieförderung innerhalb der Polizei. Die Studierenden präsentierten jeweils die Charakteristika „ihres“ Bundesland und führten dabei Unterschiede des Einstellungsverfahrens sowie des Studiumverlaufes auf. Die jüngsten Geschehnisse und persönliche Schilderungen zum polizeilichen Einsatz in den überfluteten Gebieten in Rheinland-Pfalz gehörten ebenfalls dazu. Gleichzeitig konnte auch der ein oder andere Blick auf die vielfältige Ausrüstung der Polizei geworfen werden. Eine Teilnehmerin sagte dazu: „Ich finde spannend, dass das Studium und der spätere Dienstplan in einigen Bundesländern sehr verschiedentlich aufgebaut ist. Besonders beeindruckt hat mich die Vorstellung einer Tatortwelt, in der die Studierenden unterschiedliche Situationen in einer fast originalen Umgebung nachspielen und das korrekte Verhalten erlernen können.“ Zudem diskutierten die Teilnehmenden in Workshoprunden über eigene Ideen der zukünftigen Polizeiarbeit. Weiterhin einigten sich die Studierenden darauf, dass die Konferenz regelmäßig stattfinden sollte und somit auch die Vernetzung untereinander gesichert werden sollte. Schließlich sei der gemeinsame Austausch sehr hilfreich. Aus Hamburg nahmen drei Vertreterinnen des Fachschaftsrates teil. Dieser bildet in Hamburg das studentische Gremium. Die Hamburgerinnen hatten im Vorfeld der Konferenz ein Online-Treffen der Bundesländer organisiert. „Wir wollten gern erfahren, wie es den anderen Studierenden der Polizei in der Corona-Pandemie ergeht und uns über Best-Practice-Erfahrungen austauschen“, so eine Hamburger Studentin. Die Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen auf der Konferenz hätten gezeigt, dass das Studium bei der Polizei insbesondere von den praktischen Einheiten lebt. Viele der Teilnehmenden freuen sich auf ein Wiedersehen - und dies ist bekanntlich bei der Vielzahl bundesübergreifender Einsätze wahrscheinlich gar nicht in weiter Ferne!

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Registermodernisierungsgesetz Teaser-b
© Foto: Colourbox.de/Fotograf
Akademie der Polizei

Moderne Verwaltung und Datenschutz

Öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags zum Registermodernisierungsgesetz

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Digitale Verwaltung-b
Akademie der Polizei

Mit größeren Schritten zur digitalen Verwaltung

Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte neben anderen Sachverständigen Prof. Eike Richter von der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg eingeladen, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Mit dem geplanten Gesetz sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung noch stärker als bislang in allen Lebensbereichen eingesetzt werden, um es den Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden zu erleichtern, ihre Aufgaben zu erfüllen. Den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen soll es einfacher gemacht werden, die Dienstleistungen der Verwaltung in Anspruch zu nehmen. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht die Einrichtung und weitere Ausgestaltung von Bürger- und Organisationskonten, die insbesondere ein Postfach vorsehen, über die eine Person bzw. ein Unternehmen künftig alle Angelegenheiten mit der Verwaltung rechtsverbindlich abwickeln können soll. Dazu gehören beispielsweise die Gewährung des Elterngelds, die Beurkundung der Geburt eines Kindes, die Erteilung von Baugenehmigungen oder auch Anordnungen der Polizei- und Ordnungsbehörden. Dabei sollen insbesondere die Erfahrungen von ELSTER genutzt werden, also des langjährig etablierten Verfahrens, mit dem unter anderem die Steuererklärung über das Internet an das Finanzamt übermitteln werden kann. Weitere Informationen zur Anhörung finden sich unter https://dbtg.tv/cvid/7479003.

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Symposium Demokratie
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Akademie der Polizei

Symposium "Mit Sicherheit für die Demokratie – Strategien gegen Radikalisierung"

Akademie der Polizei Hamburg und Deutsche Hochschule der Polizei veranstalteten Tagung „Mit Sicherheit für die Demokratie – Strategien gegen Radikalisierung“

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BKA Herbsttagung 2019 logo
© BKA
Akademie der Polizei

BKA Herbsttagung 2019

Im Mittelpunkt der BKA-Herbsttagung in Wiesbaden am 27. und 28. November 2019 zum Thema "Hasskriminalität" standen Fragen, wie: Was sind die Erscheinungsformen und Dimensionen von Hasskriminalität heute? Wie wirksam sind die Bekämpfungsstrategien in der analogen und in der digitalen Welt? Wie kann Präventionsarbeit weiter gestärkt werden? Hierzu kamen Politiker, Opfer, Wissenschaftlicher, Journalisten und Angehörige der Sicherheitsbehörden zu Wort. Eine Renaissance rechtsextremen und autoritären Denkens, der steigende Zuspruch für Bewegungen mit radikalen Auffassungen, die rasend schnelle Verbreitung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Hassbotschaften mittels Social Media fordern Rechtsstaat und Zivilgesellschaft heraus. Der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke im Juni dieses Jahres hat dies auf tragische Weise dokumentiert. Zu Beginn der zweitägigen Konferenz betonte BKA-Präsident Holger Münch, dass die Zahl der Hasspostings mit der Zeit zurückgehen werde, wenn die Urheber merkten, dass ihr Treiben nicht ungeahndet bleibe. Allerdings käme es darauf an, die rote Linie zwischen Meinungsfreiheit und Strafbarkeit klar zu markieren und konsequent durchzusetzen. Nur so ließe sich verhindern, dass Menschen ihren Hass und ihre verbale Gewalt weiter ungehindert einer breiten Öffentlichkeit aufzuzwingen. Er unterbreitete mehrere Vorschläge für Gesetzesänderungen zur besseren Verfolgung von Hasspostings. Die Bundesregierung regiert derzeit mit einem Ende Oktober beschlossenen Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Es hat unter anderem eine verbesserte Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz zum Ziel. Das BKA wird hierbei Zentralstelle sein. Außerdem sollen Kommunalpolitiker besser geschützt und präventive Maßnahmen zur Förderung der Demokratie verstärkt werden. Die Hochschule war auf der Tagung mit Prof. Dr. Ulrike Zähringer (Strafrecht, Kriminologie, rechts), Prof. Thomas Gundlach (Kriminalistik, Mitte) und der Dekanin, Prof. Dr. Kristin Pfeffer (Öffentliches Recht, links) vertreten.

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Forschungsstelle FEDS 1. Sicherheitsrechtstag
© Polizei Hamburg
Akademie der Polizei

2. Hamburger Sicherheitsrechtstag

Nachwuchsgewinnung im Sicherheitssektor – Strategische Perspektiven für Polizei und Sicherheitsgewerbe

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Eurocrim 2019 in Belgien
© Polizei Hamburg
Akademie der Polizei

19. Jahrestagung der European Society of Criminology in Belgien

Für die Hochschule der Polizei nahmen Prof. Dr. Stefanie Kemme, Prof. Dr. Ulrike Zähringer, WiMa Anabel Taefi und WiMa Luise von Rodbertus mit jeweils eigenen Vorträgen teil. Die Tagung war in diesem Jahr mit über 1.400 Teilnehmenden die größte Veranstaltung dieser Art bislang. Thematische Schwerpunkte lagen u.a. im Bereich Policing, zudem wurde viel über Wirtschafts- und Jugendkriminalität sowie über methodische Fragen gesprochen. WiMa Luise von Rodbertus, WiMa Anabel Taefi, Prof. Dr. Stefanie Kemme, Prof. Dr. Ulrike Zähringer (v.l.n.r.) vor dem Eingang zum Tagungsgebäude. Postersession im Innenhof des Campus Aula der Universität Gent.

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Hamburg Pride 2019
© hamburg-pride.de
Akademie der Polizei

Hamburg Pride 2019

Transsexuelle Menschen haben den Wunsch, als Angehöriger eines anderen Geschlechtes zu leben und anerkannt zu werden. Für die Anerkennung ist es besonders wichtig, dass der Staat die Änderung des Vornamens und die Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht feststellt. Nach dem Transsexuellengesetz in seiner ursprünglichen Fassung von 1980 erfolgte eine solche Feststellung jedoch erst, wenn die Person dauernd fortpflanzungsunfähig war. Zudem musste sich die Person einem operativen Eingriff unterziehen, der ihre äußeren Geschlechtsmerkmale so verändert, dass die Person sich in ihrer Erscheinung deutlich an das angestrebte Geschlecht annähert. Anfang 2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht diese gesetzlichen Voraussetzungen wegen Verletzung des Grundrechts auf körperlicher Unversehrtheit für ungültig. Später bestätigte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem ähnlich gelagerten Fall die Menschenrechtswidrigkeit solcher gesetzlicher Vorgaben. Anders als etwa im Fall der grundrechtswidrigen Verfolgung Homosexueller blieb eine Entschuldigung oder auch eine Entschädigung durch den Staat allerdings bis heute aus. Die Frage nach der Entschädigung stand im Mittelpunkt der Veranstaltung „Nicht aus freien Stücken – Entschädigungen für Zwangssterilisierte nach dem Transsexuellen-Gesetz“ am 29.7.2019 im Rahmen der Pride Week. In der Veranstaltung entwickelte sich eine intensive Diskussion der Referierenden mit dem Publikum: Zunächst erzählten Cathrin Ramelow und Tsepo Bollwinkel von ihren Erfahrungen mit der damals entsprechend der gesetzlichen Regelung erzwungenen Operation und der unfreiwilligen Kinderlosigkeit. Als Betroffene hoben beide hervor, dass eine finanzielle Entschädigung für sie auch deshalb wichtig sei, weil so der Staat das Unrecht anerkenne, das ihnen widerfahren ist. Wie eine solche Entschädigung aussehen kann und mit welchen politischen und rechtlichen Auseinandersetzungen sie in Schweden erreicht werden konnte, berichtete Ulrika Westerlund, Aktivistin aus Schweden. Dort galt bis 2013 eine ähnliche Gesetzeslage Die bisherigen Erfahrungen zeigten, so Ulrika Westerlund, dass neben einer finanziellen Entschädigung auch eine offizielle Entschuldigung für die Geschädigten wichtig sei, um einen Abschluss zu finden. Eine solche Entschuldigung sei auch in Schweden noch nicht erfolgt. Eike Richter thematisierte in seinem Vortrag, welche Rahmenbedingungen für eine Entschädigung nach geltendem Recht für Menschen bestünden. Sein Vortrag leitetet vom Ergebnis her auf den Beitrag von Tessa Ganserer über. Die queerpolitische Sprecherin der Fraktion der GRÜNEN im bayerischen Landtag erzählte über politische Initiativen für eine Entschädigung und stellte Ideen für Strategien und Bündnisse vor. Moderiert wurde die Veranstaltung von Wiebke Fuchs, Magnus-Hirschfeld-Centrum.

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HPK Hessen 2019 Teaser-b
© Polizei Hessen
Akademie der Polizei

Frühjahrskonferenz 2019 in Mühlheim

Die Frühjahrskonferenz der Hochschulen und Fachbereiche der Polizei (HPK) fand vom 08. bis zum 10. Mai 2019 in Mühlheim am Main statt. Die Leiterinnen und Leiter der Hochschulen der Polizeien des Bundes und der Länder bzw. der Fachbereiche der Polizeien tauschten sich u.a. aus über Spezifika der Studiengänge für den Polizeivollzugsdienst in Deutschland, Digitale Lehre, Deputatssatzungen, die Reakkreditierung der Studiengänge und Intensivierung des Austausches mit den Polizeien und Hochschulen anderer Ländern. Ausrichterin der Tagung war diesmal die Hochschule der Polizei in Hessen unter der Leitung ihres Rektors Kriminaldirektor Björn Gutzeit.

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Zukunftspreis-b
© Polizei Hamburg
Akademie der Polizei

Zukunftspreis Polizeiarbeit 2019

KK Oliver Quaas, LKA 42 (ehemals Studiengruppe 16 KA), wurde für seine Bachelorarbeit mit dem Thema „Gefährdet Gesichtserkennungssoftware in Kameraüberwachungssystemen unsere Persönlichkeitsrechte?“ am 20. Februar 2019 auf dem 22. Europäischen Polizeikongress in Berlin mit dem Zukunftspreis Polizeiarbeit in der Kategorie „Sonderpreis“ ausgezeichnet. Mit dem Zukunftspreis Polizeiarbeit werden herausragende Abschlussarbeiten (Diplom-, Bachelor- und Masterarbeiten) von Studierenden in den Hochschulen der Polizeien, Justizvollzug und Sicherheitsmanagement sowie kriminologischer Institute der Universitäten ausgezeichnet. Prämiert werden Arbeiten, die neue Lösungsansätze und Innovationen für die polizeiliche Facharbeit vorschlagen. Die Arbeit von KK Quaas beschäftigt sich mit der automatischen Gesichtserkennungssoftware und entwickelt einen möglichen Gesetzesentwurf, der zur automatisierten Gesichtserkennung ermächtigen soll. Die Arbeit wurde von der Dekanin, Prof. Dr. Kristin Pfeffer und PD André Bertram betreut.

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Konferenz der Hochschulen 2018 Teaser-b
© Polizei Hamburg
Akademie der Polizei

Konferenz der Hochschulen und Fachbereiche Polizei

Die Leiterinnen und Leiter der Hochschulen der Polizeien des Bundes und der Länder bzw. der Fachbereiche der Polizeien tauschten sich auf ihrer Herbsttagung über die verschiedenen Strategien beim Umgang mit den gestiegenen Studierendenzahlen aufgrund der sogenannten Einstellungsoffensiven des Bundes und der Länder aus. Schwerpunkte waren u.a. die Themen Räumlichkeiten, Abbrecherquoten, die Rekrutierung von Lehrpersonal, Reakkreditierung der Studiengänge und die Gründung von Forschungsinstituten. Eine weiteres wichtiges Thema war die Schaffung eines Masterstudiengangs Kriminalistik an der Hochschule in Oranienburg/Brandenburg. Ausrichterin der Tagung war diesmal die Hochschule in der Akademie der Polizei Hamburg unter der Leitung der Dekanin Prof. Dr. Kristin Pfeffer.

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Rektorenkonferenz November 2018
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Akademie der Polizei

Rektorenkonferenz der Hochschule für den öffentlichen Dienst (RHK)

Am Mittwoch den 07. November 2018 besuchte Dekanin Prof. Dr. Kristin Pfeffer die Rektorenkonferenz der Hochschule für den öffentlichen Dienst (RHK) in Meißen, um sich mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen für den öffentlichen Dienst aus ganz Deutschland über aktuelle Themen zu beraten. Im Allgemeinen beteiligen sich 38 Mitgliedshochschulen an der RKH, welche zweimal jährlich stattfindet. Thematisiert werden aktuelle Fragestellungen der wissenschaftlichen und praktischen Entwicklung rund um den öffentlichen Dienst der gesamten Bundesrepublik. Der Fokus der vergangenen Konferenz lag zum einen auf dem Praxis- und Forschungsnetzwerk der Hochschule für den öffentlichen Dienst (HöD), zum anderen ging es um das gemeinsame Forschungsprojekt „Hochschulen des öffentlichen Dienstes - Entwicklungen und Zukunftsstrategien in einem bedeutendem Hochschulbereich Deutschlands“. Das Forschungsprojekt befasst sich mit der Entwicklung der zukünftigen Herausforderungen und Strategien der HöD. Erkenntnisse wurden durch Web-Befragungen, Experteninterviews und mit Hilfe eines Auswertungsworkshops erhoben. Zum Thema des Praxis- und Forschungsnetzwerks wurden Diskussionen, wie eine Kooperation der Hochschulen zukünftig gestärkt werden kann, geführt.

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1. Hamburger Sicherheitsrechtstag im Polizeipräsidium Hamburg
© Polizei Hamburg
Akademie der Polizei

1. Hamburger Sicherheitsrechtstag

Rund 150 Gäste, unter ihnen Ralf Martin Meyer, Polizeipräsident der Freien und Hansestadt Hamburg, trafen sich am 16. Oktober 2018 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr zum 1. Hamburger Sicherheitsrechtstag im Polizeipräsidium Hamburg, Großer Sitzungssaal. Eingeladen hatte die Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg, dort speziell die Forschungsstelle Europäisches und Deutsches Sicherheitsrecht (FEDS), der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) in Kooperation mit der Handelskammer Hamburg und der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland (ASWN). Die „Stärkung der inneren Sicherheit durch Neuregelung des Sicherheitsgewerberechts?“ als zentrales Thema der Tagung wurde im ersten Grußwort von Bernd Krösser, Staatsrat der Behörde für Inneres und Sport, Bereich Inneres, Hamburg, intensiv behandelt. Er zeigte bewährte Kooperationen zwischen Polizei und privatem Sicherheitsgewerbe z. B. im ÖPNV, beim Veranstaltungsschutz oder in Flüchtlingsheimen auf wie auch das Kernproblem, wieviel Sicherheit der Staat gewährleisten müsse, entwickelte Gedankenanregungen dazu, welches gesellschaftliche Erfordernis es für eine gesetzliche Regelung gäbe und ging zudem noch auf verfassungsrechtliche Fragen ein. Sodann begrüßte Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer und Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des BDSW, die Gäste mit einer Darstellung der Entwicklung des privaten Sicherheitsgewerbes in den letzten 20 Jahren, die auch die Einforderung an die Wirtschaft, Eigenvorsorge zu betreiben, berücksichtigte. Thomas Model, Leitender Polizeidirektor und Leiter der Akademie der Polizei Hamburg, hieß die Gäste ebenfalls willkommen und zog den Spannungsbogen zur Akademie der Polizei. Diese beschrieb er als Bildungseinrichtung und zugleich als Wachstumsunternehmen mit dem zukunftsweisenden Blick der „Trias von Lehre, Forschung und Beratung der Polizei“: Der 1. Hamburger Sicherheitsrechtstag läute als Tagungspremiere eine neue Tradition ein, gepaart mit dem Auftrag, jetzt die Zukunft auch mit Forschungsprojekten zu gestalten. Hieran anknüpfend stellte Prof. Dr. Kristin Pfeffer, Dekanin der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg, die FEDS vor, an der sie forscht. Die FEDS widme sich wissenschaftlich u. a. der Kooperation zwischen Polizei und Wirtschaft, wozu auch die Forschung zur Themenstellung des 1. Hamburger Sicherheitsrechtstages gehöre. Im anschließenden zweiten Teil der Tagung wurde die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigte Neuregelung des privaten Sicherheitsgewerbes aus rechtspolitischer und rechtswissenschaftlicher Sicht beleuchtet. Den Auftakt lieferte der Beitrag von Gregor Lehnert, Präsident des BDSW, der ein Lagebild mit Analyse von Daten und Fakten zum privaten Sicherheitsgewerbe zeichnete, dieses auch unter einer kritischen Würdigung des praktizierten Vergaberechts, das er für optimierungsfähig hielt. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rolf Stober, em. o. Professor an der Universität Hamburg und damaliger Leiter der Forschungsstelle Sicherheitsgewerbe der Universität Hamburg (FORSI), stellte in seinem Impulsreferat heraus, dass das heutige Thema schon beim 1. Hamburger Sicherheitsgewerberechtstag im Jahre 2000 Gegenstand seiner universitären Forschung war, nannte den Titel des seinerzeit dazu erschienenen Tagungsbandes, zeigte die diversen Schwierigkeiten, die eine gesetzliche Vollkodifikation auch derzeit mit sich bringen würde, auf und sah zugleich die Lösungen am Horizont wie z. B. das gesetzgeberische Instrumentarium einer sog. Experimentierklausel, welches auch in diesem Fall zum Tragen kommen könnte. Prof. Dr. Sven Eisenmenger, Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg, ebenso Forscher an der FEDS, hob in seinem anschließenden Beitrag hervor, dass eine Neuregelung des Sicherheitsgewerberechts in einem neuen, gesonderten Gesetz gut argumentierbar sei. Zugleich lenkte er die Aufmerksamkeit der Zuhörer auf eine vorige notwendige verfassungsrechtliche Prüfung z. B. bezogen auf Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG, auf die diesbezüglichen Spielräume und Fragen. Er goutierte außerdem die Regelung näherer Details in einer Rechtsverordnung. In der von Prof. Dr. Kristin Pfeffer geleiteten Diskussion wurden sodann die einzelnen Standpunkte genauer herausgearbeitet. Schließlich wurde im dritten Teil der Tagung die Sicht der Praxis dargestellt, beginnend mit René Land, Gewerbeamt Cottbus und Mitinitiator der Bundesfachtagung Gewerberecht, der u. a. über Fragen des aktuellen Bewacherregisters informierte, vertiefend sodann Christian Graf, Justitiar der Handelskammer Hamburg, der sehr anschaulich auf die Unterrichtungsprüfung des privaten Sicherheitsgewerbes einging. Aus Unternehmersicht referierte Carsten Klauer, Stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Hamburg des BDSW, Geschäftsführer der Power Personen-Objekt-Werkschutz GmbH, Hamburg, über den zusätzlichen Einsatz privater Sicherheitsdienste beim G 20 im letzten Jahr sowie über verschiedene wirtschaftliche Kalkulationen. Seit Jahrzehnten arbeiteten Polizei und privates Sicherheitsgewerbe erfolgreich zusammen. Kathrin Hennings, Leitende Kriminaldirektorin, Behörde für Inneres und Sport, Amt für Innere Verwaltung und Planung, Abteilung Öffentliche Sicherheit, Brand- und Bevölkerungsschutz, sprach sich für die Einrichtung von Kooperationsmodellen zwischen Polizei und privatem Sicherheitsgewerbe aus und stellte ausführlich schon existierende Modelle wie etwa am Hamburger Hauptbahnhof als gute Beispiele für eine solche Kooperation vor. In der anschließenden Diskussion unter Dr. Berthold Stoppelkamp, Leiter des Hauptstadtbüros des BDSW, standen die rechtliche Ausgestaltung der Kooperationsformen wie auch abermals deren wissenschaftliche Begleitung im Vordergrund, zudem Fragen rund um die Zuverlässigkeit und nötige wie mögliche Qualifizierung des privaten Sicherheitsgewerbes, dies erneut unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Aspekte. In seinem Schlusswort fasste Prof. Dr. Sven Eisenmenger die Themen inhaltlich zusammen und wies auf den kommenden Tagungsband hin, der mit den Beiträgen des 1. Hamburger Sicherheitsrechtstages erscheinen werde. Er verblieb in Vorfreude auf die weiteren Hamburger Sicherheitsrechtstage und dankte allen Gästen sowie Mitwirkenden der Tagung.

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40 Jahre Polizeistudium
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Akademie der Polizei

40 Jahre Polizeistudium

Ein Rückblick von Prof. Dr. Reimer Eggers

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Tagungsbericht Sarajevo 2018
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Akademie der Polizei

18. Jahrestagung der European Society of Criminology in Sarajevo

Über 1300 Teilnehmer sprachen zu mehr als 100 Themenbereichen in mehr als 300 Penals. Das gemeinsame Vortragsthema von Stefanie Kemme und Kristin Pfeffer lautete “Cannabis Policy Reforms in Germany? - Constitutional and Political Discourses on Decriminalization and Regulation Strategies”. Die Professorinnen Kristin Pfeffer und Stefanie Kemme vor Universität von Sarajevo. Die Sarajevo-Konferenz hatte nicht nur die üblichen Themen zum Gegenstand, mit denen sich Kriminologen beschäftigen, sondern diesmal auch "Verbrechen gegen die Menschlichkeit". War doch Sarajevo die Stadt, in der zu Beginn des 20. Jahrhunderts der Erste Weltkrieg mit der Ermordung von Franz Ferdinand, dem Königlichen Fürsten von Ungarn und von Böhmen, begann. Dasselbe Jahrhundert endete mit Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord auf dem Territorium von Bosnien und Herzegowina. Der Titel "Verbrechen gegen Menschen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Implikationen für die moderne Kriminologie" erschien auch deshalb passend für die ESC 2018 in Sarajevo. Gast auf der Konferenz in Sarajevo: Der belgische Jurist Serge Brammertz, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag.

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Besuch_USA_kötea-b
© Polizei Hamburg
Akademie der Polizei

Besuch einer Studiengruppe aus Georgia/USA in Hamburg

Die Hamburger Polizei ist seit Jahren ein internationaler Partner der Kennesaw State University, Georgia / USA.

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Kolloquium der Graduate School of Law, Economics and Society der Universität Würzburg
© Universität Würzburg
Akademie der Polizei

Kolloquium der Graduate School of Law, Economics and Society der Universität Würzburg

Das traditionsreiche Kolloquium unter der Leitung von Prof. Dr. Ralf P. Schenke widmet sich Themen der Governance im europäischen und globalen Wettbewerb. Dabei steht der transdisziplinäre Austausch insbesondere zwischen der Rechtswissenschaft, den Wirtschaftswissenschaften, der Politikwissenschaft und der Soziologie im Mittelpunkt. Unter dem Titel „Politik, Recht, Organisation und Technik – Reform- und Innovationsebenen der Digitalisierung und deren Zusammenspiel am Beispiel von E-Government und Digitaler Verwaltung" befasste sich der Vortrag von Prof. Richter mit den Frage, wie staatliche oder staatlich getragene Reformen zur Digitalisierung auf verschiedenen Ebenen gestaltet und gesteuert werden. Zu diesen Steuerungsebenen gehören vor allem die Politik, das Recht, die Prozesse, die Organisation und die digitale Informationstechnik – mit je eigenen Handlungsmustern, Rationalitäten, Fachlichkeiten und Akteuren. Für die erfolgreiche Umsetzung von Reformen hat sich als entscheidend erwiesen, ob und inwieweit es gelingt – nicht zuletzt unter Innovationsdynamik der Digitalisierung –, die Steuerungsebenen auf das jeweils gemeinsame Reformziel auszurichten und zueinander zu koordinieren. Der Vortrag ging vor allem am Beispiel der Reformbewegungen des E-Government und der Digitalen Verwaltung auf die Herausforderungen ein, die ein entsprechend ganzheitliches und ebenenintegrierendes Reformmanagement mit sich bringt. Der Vortrag beleuchtete vor dem Hintergrund der bisherigen und der aktuellen Reformpraxis herkömmliche und neue Reformmethoden und -instrumente wie etwa Verwaltungsvorschriften, Strategie- und Programmentwicklung, Governance, Projektmanagementtools, Modellierung, Experimentierräume, Design Thinking und Framing, unter welchen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen diese zu einer ganzheitlichen Reformsteuerung beitragen und was sie insbesondere für die Rolle des Rechts und seiner Gestaltung bedeuten. (Titelfoto: Uni Würzburg)

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