Akademie der Polizei
1. Hamburger Sicherheitsrechtstag
Rund 150 Gäste, unter ihnen Ralf Martin Meyer, Polizeipräsident der Freien und Hansestadt Hamburg, trafen sich am 16. Oktober 2018 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr zum 1. Hamburger Sicherheitsrechtstag im Polizeipräsidium Hamburg, Großer Sitzungssaal.
Eingeladen hatte die Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg, dort speziell die Forschungsstelle Europäisches und Deutsches Sicherheitsrecht (FEDS), der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) in Kooperation mit der Handelskammer Hamburg und der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland (ASWN).
Die „Stärkung der inneren Sicherheit durch Neuregelung des Sicherheitsgewerberechts?“ als zentrales Thema der Tagung wurde im ersten Grußwort von Bernd Krösser, Staatsrat der Behörde für Inneres und Sport, Bereich Inneres, Hamburg, intensiv behandelt. Er zeigte bewährte Kooperationen zwischen Polizei und privatem Sicherheitsgewerbe z. B. im ÖPNV, beim Veranstaltungsschutz oder in Flüchtlingsheimen auf wie auch das Kernproblem, wieviel Sicherheit der Staat gewährleisten müsse, entwickelte Gedankenanregungen dazu, welches gesellschaftliche Erfordernis es für eine gesetzliche Regelung gäbe und ging zudem noch auf verfassungsrechtliche Fragen ein.
Sodann begrüßte Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer und Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des BDSW, die Gäste mit einer Darstellung der Entwicklung des privaten Sicherheitsgewerbes in den letzten 20 Jahren, die auch die Einforderung an die Wirtschaft, Eigenvorsorge zu betreiben, berücksichtigte.
Thomas Model, Leitender Polizeidirektor und Leiter der Akademie der Polizei Hamburg, hieß die Gäste ebenfalls willkommen und zog den Spannungsbogen zur Akademie der Polizei. Diese beschrieb er als Bildungseinrichtung und zugleich als Wachstumsunternehmen mit dem zukunftsweisenden Blick der „Trias von Lehre, Forschung und Beratung der Polizei“: Der 1. Hamburger Sicherheitsrechtstag läute als Tagungspremiere eine neue Tradition ein, gepaart mit dem Auftrag, jetzt die Zukunft auch mit Forschungsprojekten zu gestalten.
Hieran anknüpfend stellte Prof. Dr. Kristin Pfeffer, Dekanin der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg, die FEDS vor, an der sie forscht. Die FEDS widme sich wissenschaftlich u. a. der Kooperation zwischen Polizei und Wirtschaft, wozu auch die Forschung zur Themenstellung des 1. Hamburger Sicherheitsrechtstages gehöre.
Im anschließenden zweiten Teil der Tagung wurde die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigte Neuregelung des privaten Sicherheitsgewerbes aus rechtspolitischer und rechtswissenschaftlicher Sicht beleuchtet. Den Auftakt lieferte der Beitrag von Gregor Lehnert, Präsident des BDSW, der ein Lagebild mit Analyse von Daten und Fakten zum privaten Sicherheitsgewerbe zeichnete, dieses auch unter einer kritischen Würdigung des praktizierten Vergaberechts, das er für optimierungsfähig hielt.
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rolf Stober, em. o. Professor an der Universität Hamburg und damaliger Leiter der Forschungsstelle Sicherheitsgewerbe der Universität Hamburg (FORSI), stellte in seinem Impulsreferat heraus, dass das heutige Thema schon beim 1. Hamburger Sicherheitsgewerberechtstag im Jahre 2000 Gegenstand seiner universitären Forschung war, nannte den Titel des seinerzeit dazu erschienenen Tagungsbandes, zeigte die diversen Schwierigkeiten, die eine gesetzliche Vollkodifikation auch derzeit mit sich bringen würde, auf und sah zugleich die Lösungen am Horizont wie z. B. das gesetzgeberische Instrumentarium einer sog. Experimentierklausel, welches auch in diesem Fall zum Tragen kommen könnte.
Prof. Dr. Sven Eisenmenger, Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg, ebenso Forscher an der FEDS, hob in seinem anschließenden Beitrag hervor, dass eine Neuregelung des Sicherheitsgewerberechts in einem neuen, gesonderten Gesetz gut argumentierbar sei. Zugleich lenkte er die Aufmerksamkeit der Zuhörer auf eine vorige notwendige verfassungsrechtliche Prüfung z. B. bezogen auf Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG, auf die diesbezüglichen Spielräume und Fragen. Er goutierte außerdem die Regelung näherer Details in einer Rechtsverordnung.
In der von Prof. Dr. Kristin Pfeffer geleiteten Diskussion wurden sodann die einzelnen Standpunkte genauer herausgearbeitet.
Schließlich wurde im dritten Teil der Tagung die Sicht der Praxis dargestellt, beginnend mit René Land, Gewerbeamt Cottbus und Mitinitiator der Bundesfachtagung Gewerberecht, der u. a. über Fragen des aktuellen Bewacherregisters informierte, vertiefend sodann Christian Graf, Justitiar der Handelskammer Hamburg, der sehr anschaulich auf die Unterrichtungsprüfung des privaten Sicherheitsgewerbes einging.
Aus Unternehmersicht referierte Carsten Klauer, Stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Hamburg des BDSW, Geschäftsführer der Power Personen-Objekt-Werkschutz GmbH, Hamburg, über den zusätzlichen Einsatz privater Sicherheitsdienste beim G 20 im letzten Jahr sowie über verschiedene wirtschaftliche Kalkulationen. Seit Jahrzehnten arbeiteten Polizei und privates Sicherheitsgewerbe erfolgreich zusammen.
Kathrin Hennings, Leitende Kriminaldirektorin, Behörde für Inneres und Sport, Amt für Innere Verwaltung und Planung, Abteilung Öffentliche Sicherheit, Brand- und Bevölkerungsschutz, sprach sich für die Einrichtung von Kooperationsmodellen zwischen Polizei und privatem Sicherheitsgewerbe aus und stellte ausführlich schon existierende Modelle wie etwa am Hamburger Hauptbahnhof als gute Beispiele für eine solche Kooperation vor.
In der anschließenden Diskussion unter Dr. Berthold Stoppelkamp, Leiter des Hauptstadtbüros des BDSW, standen die rechtliche Ausgestaltung der Kooperationsformen wie auch abermals deren wissenschaftliche Begleitung im Vordergrund, zudem Fragen rund um die Zuverlässigkeit und nötige wie mögliche Qualifizierung des privaten Sicherheitsgewerbes, dies erneut unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Aspekte.
In seinem Schlusswort fasste Prof. Dr. Sven Eisenmenger die Themen inhaltlich zusammen und wies auf den kommenden Tagungsband hin, der mit den Beiträgen des 1. Hamburger Sicherheitsrechtstages erscheinen werde. Er verblieb in Vorfreude auf die weiteren Hamburger Sicherheitsrechtstage und dankte allen Gästen sowie Mitwirkenden der Tagung.
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